Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Beschuldigten verworfen, der wegen eines Angriffs auf die Berliner Senatorin Franziska Giffey (SPD) in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurde.
Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben, teilte der BGH am Dienstag mit.
Der Beschuldigte hatte im Mai 2024 in einer Bibliothek der Senatorin von hinten einen Stoffbeutel mit einem festen Gegenstand gegen den Kopf geschleudert. Eine Begleiterin der Senatorin wurde ebenfalls verletzt.
Das Landgericht Berlin hatte festgestellt, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung handelte und daher schuldunfähig ist. Bereits zuvor hatte er einen Pflasterstein in ein geöffnetes Fenster des Bezirksamts Neukölln geworfen. Ein psychiatrischer Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass der Beschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich sei. Das Landgericht war zu dem Schluss gekommen, dass der Beschuldigte aufgrund seiner Erkrankung für die Allgemeinheit gefährlich und deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist.
Das Urteil des Landgerichts ist mit der BGH-Entscheidung rechtskräftig (Beschluss vom 6. Mai 2025 - 5 StR 166/25).