Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) aufgefordert, nach dem negativen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin möglichst bald eine Begründung nachzureichen dafür, warum die Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen trotzdem rechtlich haltbar sein soll.
"Auf deutsches Recht allein können diese Zurückweisungen nicht gestützt werden - so viel steht fest", sagte sie dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Der Bundesinnenminister ziehe deshalb ergänzend eine Vorschrift aus dem Recht der EU heran: Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Hubig fuhr fort: "Wenn der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass Artikel 72 nicht gegeben ist, dann ist es das allerletzte Wort. Bis zu einer Klärung durch den Europäischen Gerichtshof kann es jedoch dauern."
Für sie sei deshalb klar: "Der Bundesinnenminister muss nun sehr rasch die von ihm zugesagte Begründung nachliefern. Sollten unabhängige deutsche Gerichte dann immer noch zu der Auffassung gelangen, dass diese Zurückweisungen rechtswidrig sind, wäre es schwer vermittelbar, solange daran festzuhalten, bis auch der Europäische Gerichtshof dazu geurteilt hat."
Die SPD-Politikerin sagte ferner, dass es grundsätzlich "sehr schwer sein" werde, "eine Begründung zu liefern, die den Voraussetzungen von Artikel 72 genügt". Der Bundesinnenminister habe die Zurückweisungen jedenfalls "in eigener Verantwortung angeordnet". Und das Verwaltungsgericht Berlin habe in drei Eilverfahren "Zurückweisungen für rechtswidrig erklärt".
Hubig sagte: "Fest steht, wir werden weitere gerichtliche Entscheidungen sehr genau beobachten. Und natürlich werden wir dann auch darüber sprechen, ob man mit Blick darauf an den Zurückweisungen von Asylsuchenden festhalten kann."