Der Berliner SPD-Landeschef Steffen Krach greift Bundesinnenminister Alexander Dobrindt wegen dessen Plänen gegen die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände an. Er hält die vorgesehenen Bedingungen für verfassungsrechtlich problematisch und politisch kontraproduktiv.
Krach weist Dobrindts Berliner Wohnungspläne zurückBerlins SPD-Chef Steffen Krach stellt sich gegen Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), mit denen dieser die Vergesellschaftung zehntausender Wohnungen in Berlin verhindern will. Krach warf der Union wegen ihres Vorgehens eine „himmelschreiende Planlosigkeit“ vor.Kritik an Einmischung in den WahlkampfDas Agieren der Union habe die Debatte über Vergesellschaftungen durch unausgereifte Verbotspläne erst angeheizt, sagte Krach der Süddeutschen Zeitung. Anschließend wundere sich die Union über das Wahlergebnis.Der Plan, ein Bundesgesetz gegen Vergesellschaftungen auf den Weg zu bringen, war am 2. Juli in einem Koalitionsausschuss beschlossen worden. Dem Vorhaben stimmte auch die SPD-Spitze zu.Streit über Artikel 15 des GrundgesetzesLinkspartei, Grüne und SPD berufen sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der Vergesellschaftungen vorsieht. Krach sagte, Dobrindt müsse offenbar erkennen, dass sich die Verfassung nicht aushebeln lasse, und bringe deshalb neue „wackelige Ideen“ vor.Seine persönliche Haltung zu Vergesellschaftungen sei bekannt: Er sei kein Anhänger dieses Instruments. Dobrindts Vorgehen wirke jedoch „zunehmend aktionistisch und peinlich“, sagte Krach der Süddeutschen Zeitung.Verkehrswert würde Kosten deutlich erhöhenDobrindt will eine Vergesellschaftung nach den Plänen nur zum Verkehrswert der Wohnungen erlauben. Das dürfte deutlich teurer werden als die von Rot-Grün-Rot veranschlagten 16 Milliarden Euro für bis zu 160.000 Wohnungen.Zusätzlich soll nachgewiesen werden, dass alle anderen Mittel zur Schaffung günstigeren Wohnraums ausgeschöpft wurden.
Der Konflikt berührt einen seit Jahren ungelösten Streit über den Umgang mit großen privaten Wohnungsbeständen in Berlin. Artikel 15 des Grundgesetzes eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Grund und Boden sowie Produktionsmittel in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Die konkrete Ausgestaltung, die Entschädigung und die Zuständigkeit des Gesetzgebers sind jedoch politisch und verfassungsrechtlich umstritten.Mit dem von Dobrindt geplanten Investitionsschutzgesetz würde der Bund die Voraussetzungen für eine Vergesellschaftung deutlich verschärfen. Vorgaben zum Verkehrswert und zum Nachweis, dass alle anderen Instrumente ausgeschöpft wurden, könnten die finanziellen und rechtlichen Hürden erheblich erhöhen. Für Berlin wäre das besonders relevant, weil Rot-Grün-Rot die Kosten für die Übernahme von bis zu 160.000 Wohnungen auf 16 Milliarden Euro veranschlagt hat.Auswirkungen auf den Berliner WahlkampfDer Streit fällt in eine Phase, in der Wohnungspolitik den Berliner Wahlkampf prägt und die Vergesellschaftungspläne der Linkspartei breite Unterstützung erhalten haben. Krachs Kritik zeigt zugleich den inneren Konflikt der SPD: Die Parteispitze stimmte dem Koalitionsbeschluss vom 2. Juli zu, während der Berliner Landeschef die konkrete Ausgestaltung nun scharf zurückweist.Für die weitere politische Auseinandersetzung zeichnet sich damit eine doppelte Front ab. Berlin will den Spielraum für eine Vergesellschaftung erhalten, während der Bund Bedingungen formuliert, die eine solche Maßnahme erschweren würden. Ob ein Bundesgesetz mit Artikel 15 vereinbar wäre, dürfte deshalb zu einer zentralen verfassungsrechtlichen Frage werden.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene FragenTagesschau: „Dobrindt plant hohe Hürden für Vergesellschaftungen“ (25.10.2026)Der Beitrag beschreibt Dobrindts geplantes Gesetz als Versuch, Vergesellschaftungen durch zusätzliche Voraussetzungen zu erschweren. Im Mittelpunkt stehen die bundespolitischen Eckpunkte; der Berliner SPD-interne Streit wird dort nicht in derselben Tiefe behandelt.Frankfurter Rundschau: „„Reines Verhinderungsgesetz“: Dobrindt will Enteignungen stoppen – SPD und Linke werfen ihm Verfassungsbruch vor“ (26.10.2026)Die Frankfurter Rundschau stellt die politische Kritik von SPD und Linker sowie den Vorwurf eines möglichen Verfassungsverstoßes heraus. Damit ergänzt der Artikel die Darstellung der geplanten Hürden um die parteipolitische und verfassungsrechtliche Kontroverse.Gemeinsam ist den Beiträgen der Fokus auf Dobrindts geplante Einschränkungen. Unterschiede liegen vor allem in der Gewichtung: Während die Tagesschau die gesetzlichen Hürden erläutert, betont die Frankfurter Rundschau den Konflikt zwischen Bund und Berliner Parteien.