Core Silver Corp. / CA21873Y1051
Vancouver, British Columbia (27. April 2026) / IRW-Press / Core Silver Corp. (CSE: CC) (FWB: 8ZR) (OTCQB: CCOOF) („Core Silver“) und Arcus Development Group Inc. (TSXV: ADG) („Arcus“ und zusammen mit Core Silver die „Unternehmen“) freuen sich bekannt zu geben, dass sie Folgendes unterzeichnet haben: - eine verbindliche Absichtserklärung vom 26. April 2026 (der „LOI“) zwischen den Unternehmen, um einen Geschäftszusammenschluss durchzuführen, der zum Erwerb aller ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien von Arcus (jeweils eine „Arcus-Aktie“ und zusammen die „Arcus-Aktien“) durch Core Silver im Verhältnis 1:1 im Rahmen einer reinen Aktientransaktion (die „geplante Transaktion“) führen wird, um schließlich ein fusioniertes Unternehmen (der „resultierende Ausgeber“) zu bilden; und - eine endgültige Optionsvereinbarung vom 26. April 2026 (die „Optionsvereinbarung“) zwischen den Unternehmen, der zufolge Core Silver eine ungeteilte Beteiligung von bis zu 20 % am Konzessionsgebiet Touleary von Arcus erwerben kann, das aus 397 Mineralclaims besteht, die sich etwa 100 km südlich von Dawson City in Yukon befinden (das „Projekt Touleary“). Geplanter Geschäftszusammenschluss Gemäß den Bedingungen des LOI ist vorgesehen, dass die geplante Transaktion mittels eines Arrangement-Plans, einer dreiseitigen Fusion, eines Aktientauschs oder einer anderen Transaktionsstruktur durchgeführt wird, die dazu führt, dass Arcus eine 100-%-Tochtergesellschaft von Core Silver wird oder auf andere Weise seine Unternehmensidentität mit jener von Core Silver vereint. Die endgültige Struktur der geplanten Transaktion hängt vom Erhalt steuer-, unternehmens- und wertpapierrechtlicher Beratung durch die Vertragsparteien ab und wird im Rahmen einer endgültigen Vereinbarung hinsichtlich der geplanten Transaktion (die „endgültige Vereinbarung“) vereinbart. Der LOI enthält übliche Vereinbarungsschutzklauseln, einschließlich Exklusivitätsverpflichtungen. Sowohl Core Silver als auch Arcus haben in dem LOI übliche Zusicherungen, Gewährleistungen und Verpflichtungen abgegeben, einschließlich Verpflichtungen hinsichtlich der Führung ihrer jeweiligen Geschäfte vor der Unterzeichnung der endgültigen Vereinbarung und dem Abschluss der geplanten Transaktion. Die geplante Transaktion unterliegt den erforderlichen behördlichen Genehmigungen, einschließlich der Nichtablehnung bzw. der endgültigen Genehmigung durch die Canadian Securities Exchange („CSE“) bzw. die TSX Venture Exchange („TSXV“). Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die geplante Transaktion der Zustimmung der Inhaber von Arcus-Aktien (die „Arcus-Aktionäre“) und, falls sie im Rahmen eines Arrangement-Plans gemäß dem Business Corporations Act (British Columbia) durchgeführt wird, der Genehmigung durch den Obersten Gerichtshof von British Columbia bedarf. Nach dem Abschluss der geplanten Transaktion wird der aus der Transaktion resultierende Ausgeber das zurzeit von Core Silver und Arcus betriebene Geschäft weiterführen. Momentan sind 32.920.565 Stammaktien von Core Silver (jeweils eine „Core Silver-Aktie“ und zusammen die „Core Silver-Aktien“) sowie 21.221.140 Arcus-Aktien ausgegeben und ausstehend. Gemäß den Bedingungen des LOI wird Core Silver für jede (1) Arcus-Aktie, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geplanten Transaktion von einem Arcus-Aktionär gehalten wird, eine (1) Core Silver-Aktie ausgeben, was insgesamt etwa 21.221.140 Core Silver-Aktien entspricht. Zurzeit ausgegebene und ausstehende Warrants auf den Erwerb von Aktien und Aktienoptionen von Arcus werden gemäß ihren jeweiligen Bedingungen behandelt. Es ist davon auszugehen, dass diese nach dem Abschluss der geplanten Transaktion jeweils zu ihren bestehenden Bedingungen für eine (1) Core Silver-Aktie ausübbar bleiben. Dementsprechend wird nach dem Abschluss der geplanten Transaktion erwartet, dass - die Arcus-Aktionäre auf nicht verwässerter Basis etwa 39,2 % der 54.141.705 ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien des resultierenden Ausgebers (jeweils eine „Aktie des resultierenden Ausgebers“ und zusammen die „Aktien des resultierenden Ausgebers“) besitzen werden; und - auf vollständig verwässerter Basis etwa 91.352.538 Aktien des resultierenden Ausgebers ausstehend sein werden, bestehend aus 54.141.705 Aktien des resultierenden Ausgebers, 34.043.333 Warrants auf den Erwerb von Aktien (jeweils ein „Warrant“ und zusammen die „Warrants“), 1.350.000 Restricted Share Units (jeweils eine „RSU“ und zusammen die „RSUs“) sowie 1.817.500 Aktienoptionen (jeweils eine „Aktienoption“ und zusammen die „Aktienoptionen“), wobei jeder Warrant und jede Aktienoption für eine (1) Aktie des resultierenden Ausgebers ausübbar ist und jede RSU in eine (1) Aktie des resultierenden Ausgebers umgewandelt wird. Der Abschluss der geplanten Transaktion unterliegt einer Reihe von Vorbedingungen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf (a) die Unterzeichnung einer endgültigen Vereinbarung durch die Vertragsparteien; (b) die Erfüllung oder den Verzicht auf alle in dem LOI und der endgültigen Vereinbarung festgelegten Vorbedingungen; und (c) den Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen der Aktionäre, Aufsichtsbehörden und sonstigen Stellen. Es kann keine Garantie abgegeben werden, dass die geplante Transaktion wie geplant oder überhaupt abgeschlossen wird. Nach dem Abschluss der endgültigen Vereinbarung werden Core Silver und Arcus eine weitere Pressemitteilung veröffentlichen, die die wesentlichen Details der endgültigen Vereinbarung sowie etwaige aktuelle Informationen hinsichtlich der geplanten Transaktion enthält. Weitere detaillierte Informationen hinsichtlich der geplanten Transaktion werden im Informationsrundschreiben des Managements enthalten sein, das Arcus den Arcus-Aktionären zu gegebener Zeit in Zusammenhang mit der geplanten Transaktion zusenden wird, sofern und soweit dies nach anwendbarem Recht und den Richtlinien der TSXV erforderlich ist. Es wird keine Vermittlungsprovision jeglicher Art bezahlt, die sich unmittelbar aus der geplanten Transaktion ergibt oder damit in Zusammenhang steht. Keine der in Zusammenhang mit der geplanten Transaktion auszugebenden Core Silver-Aktien wurde oder wird gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der „1933 Act“) oder dem Wertpapierrecht eines Bundesstaates registriert und darf nicht innerhalb der USA oder an eine US-Person (im Sinne der Regulation S des 1933 Act) angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß dem Gesetz von 1933 und dem geltenden Wertpapierrecht der Bundesstaaten registriert oder es liegt eine Befreiung von dieser Registrierungspflicht vor. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren von Core Silver in einer Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre, einschließlich der USA. Endgültige Optionsvereinbarung hinsichtlich des Projekts Touleary Während der Laufzeit der Optionsvereinbarung wurde Core Silver eine exklusive Option (die „Option“) auf den Erwerb einer ungeteilten Beteiligung von bis zu 20 % am Projekt Touleary sowie aller daraus abgeleiteten Rechte gewährt, vorbehaltlich einer NSR-Royalty in Höhe von 1 %, die sich im Besitz von ATAC Resources Ltd. (nunmehr eine Tochtergesellschaft von Hecla Mining Company) befindet und 183 der 397 Mineralclaims belastet (die „Royalty“). Um die Option aufrechtzuerhalten und die 20-%-Beteiligung zu erwerben, muss Core Silver am oder vor dem ersten Jahrestag der Optionsvereinbarung Explorations- und Erschließungsausgaben („Ausgaben“) in Höhe von mindestens 2.000.000 $ leisten. Nach der fristgerechten Leistung der erforderlichen Ausgaben gilt die Option als ausgeübt und Core Silver hat eine ungeteilte 20-%-Beteiligung am Projekt Touleary erworben, die frei von allen Belastungen außer der bestehenden Royalty ist. Gemäß den Bedingungen der Optionsvereinbarung haben die Unternehmen vereinbart, dass - alle Ausgaben, die Core Silver vor dem ersten Jahrestag über 2.000.000 $ hinaus tätigt, auf die anteilige Verpflichtung von Core Silver zur zukünftigen Exploration im Rahmen des gemäß der Option entstehenden Joint Ventures zwischen den Unternehmen (das „Joint Venture“) angerechnet werden; - die Unternehmen nach der Ausübung der Option ein Joint Venture gründen und eine endgültige Joint-Venture-Vereinbarung (das „JVA“) unterzeichnen werden, um gemeinsam alle Maßnahmen durchzuführen, die direkt oder indirekt erforderlich oder angemessen sind, um (a) das Projekt Touleary zu erkunden und zu bewerten und, sofern dies als gerechtfertigt erachtet wird, zu erschließen sowie für die kommerzielle Produktion auszurüsten und in diese zu bringen; (b) das Projekt Touleary als Mine zu betreiben; und/oder (c) sonstige Aktivitäten durchzuführen, die von den Unternehmen in Zusammenhang mit dem Vorstehenden als vernünftigerweise notwendig oder wünschenswert erachtet werden, und zwar zu den in der kanadischen Bergbaubranche üblichen Bedingungen; - das Joint Venture, sofern es zustande kommt, mit Beteiligungen von zunächst 80 % für Arcus und 20 % für Core Silver gegründet wird, und die JVA eine Kostenteilung entsprechend der Eigentümerschaft vorsieht, vorbehaltlich einer Verwässerung und anderer üblicher Bestimmungen für eine Transaktion dieser Art, und Arcus der anfängliche Betreiber des Joint Ventures sein und im Allgemeinen so lange Betreiber bleiben wird, wie es die größte Einzelbeteiligung am Projekt Touleary besitzt. Die Optionsvereinbarung kann (i) im gegenseitigen Einvernehmen der Unternehmen, (ii) von Arcus, wenn Core Silver in Verzug ist und diesen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe behebt, oder (iii) von Core Silver durch schriftliche Mitteilung 30 Tage im Voraus über die Absicht, die Option nicht auszuüben, gekündigt werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Projekts Touleary finden Sie im technischen Bericht von Arcus vom 3. November 2025, der im Unternehmensprofil auf www.sedarplus.ca eingereicht wurde. Im Namen des Board of Directors von Core Silver Corp.“Nicholas Rodway”Nicholas Rodway, President & CEO Im Namen des Board of Directors von Arcus Development Group Inc.“Darryl Jones”Darryl Jones, Interims-CEO ÜBER CORE SILVER CORP. Core Silver Corp. ist ein kanadisches Mineralexplorationsunternehmen, das sich mit dem Erwerb und der Erschließung von Mineralprojekten in der kanadischen Provinz British Columbia befasst. Core Silver besitzt derzeit sämtliche Anteile und Rechte am Mineralkonzessionsgebiet Blue, das eine Grundfläche von 114.074 Hektar (ca. 1.140 km²) umfasst. Das Projekt liegt im Atlin Mining District, einem bekannten Goldbergbaugebiet, das sich auf dem nicht abgetretenen Territorium der Taku River Tlingit First Nation und der Carcross/Tagish First Nation befindet. Das Konzessionsgebiet Blue enthält eine große Strukturformation, die als „Llewellyn Fault Zone“ („LFZ“ - Verwerfungszone Llewellyn) bekannt ist. Diese Struktur ist ungefähr 140 Kilometer lang und erstreckt sich von der Tally-Ho Shear Zone im Yukon nach Süden durch das Konzessionsgebiet Blue bis zum Juneau Ice Sheet im Alaskan Panhandle in den Vereinigten Staaten. Core Silver ist der Auffassung, dass das südliche Gebiet von Atlin Lake und die LFZ seit den letzten großen Explorationskampagnen in den 1980er-Jahren vernachlässigt wurden. Die LFZ spielt eine wichtige Rolle bei der Mineralisierung oberflächennaher Metallvorkommen auf dem Mineralkonzessionsgebiet Blue. In den letzten 50 Jahren wurden wichtige Fortschritte im Verständnis von Porphyr-, Skarn- und Karbonatverdrängungslagerstätten erzielt, sowohl weltweit als auch im Golden Triangle in British Columbia. Das Unternehmen hat diese Informationen genutzt, um ein bereits bewährtes Explorationsmodell für das Konzessionsgebiet Blue anzupassen und ist überzeugt, dadurch eine wichtige Entdeckung ermöglichen zu können. Core Silver freut sich darauf, sich zu einem der bedeutendsten Explorationsunternehmen im Bergbaubezirk Atlin zu entwickeln, und sein Team ist von den bedeutenden Möglichkeiten für Neuentdeckungen und die Erschließung in diesem Gebiet überzeugt. Website: https://coresilvercorp.com/ Über Arcus Arcus wurde im Juni 2006 von einer Gruppe erfahrener Fachkräfte der Mineralindustrie und einer ausgewählten Gruppe von Investoren gegründet, die bereits in unterschiedlichen Geschäftsbereichen unternehmerische Erfolge vorweisen können. Das Ziel von Arcus besteht darin, durch den Erwerb von Beteiligungen an Mineralexplorationsprojekten im fortgeschrittenen Frühstadium erhebliche Aktienrenditen zu erzielen. Website: www.arcusdevelopmentgroup.com Für weitere Informationen kontaktieren Sie: Core Silver unter: Core Silver Corp.1450 – 789 West Pender StreetVancouver, BC V6C 1H2Tel.: (+1) 604-681-1568 E-Mail: nrodway@coresilvercorp.com Arcus unter:Arcus Development Group Inc.402 – 905 West Pender Street Vancouver, BC V6C 1L6Tel.: 604.788.9533E-Mail: info@arcusdevelopmentgroup.com Warnhinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die „zukunftsgerichtete Aussagen“ und „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze darstellen (zusammenfassend „zukunftsgerichtete Aussagen“). Dazu gehören unter anderem: (a) Aussagen bezüglich der Absicht von Arcus und Core Silver, eine endgültige Vereinbarung abzuschließen und die geplante Transaktion durchzuführen, einschließlich (i) der Erfüllung oder des Verzichts auf Auflagen für die geplante Transaktion, wie beispielsweise den Erhalt von Genehmigungen durch die CSE, die TSXV, der Arcus-Aktionäre und des Obersten Gerichtshofs von British Columbia, (ii) die Veröffentlichung einer nachfolgenden Pressemitteilung bezüglich der Einzelheiten der endgültigen Vereinbarung, (iii) die Versendung eines Informationsrundschreibens der Geschäftsführung an die Arcus-Aktionäre im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion, (iv) die voraussichtlichen Beteiligungsanteile der Arcus-Aktionäre am resultierenden Emittenten auf unverwässerter Basis, (v) das voraussichtliche konsolidierte Aktienkapital des resultierenden Emittenten nach Abschluss der geplanten Transaktion, (vi) die Nichtzahlung einer Vermittlerprovision im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion, (vii) etwaige erwartete Vorteile der geplanten Transaktion für Core Silver, Arcus oder deren jeweilige Wertpapierinhaber sowie (viii) die Stärken, Merkmale, Vorteile und das Potenzial des resultierenden Emittenten; (b) Aussagen bezüglich des Optionsvertrags, einschließlich (i) der potenziellen Ausgaben, (ii) der potenziellen Ausübung der Option, (iii) der Gründung und der Bedingungen des Joint Ventures und der JVA sowie (iv) der geplanten Explorationsaktivitäten im Touleary-Projekt, wie beispielsweise Umfang, Gestaltung, Zeitplan, Budget und Ziele künftiger Explorationsprogramme, (v) das Fortbestehen der Royalty, die einen Teil des Touleary-Projekts belastet, (vi) den Status und die Laufzeit der Genehmigung sowie (vii) die Folgen einer etwaigen Kündigung des Optionsvertrags; und (c) Aussagen bezüglich der Mineralrechte von Core Silver am Blue-Grundstück sowie der Überzeugungen und Erwartungen von Core Silver hinsichtlich des Entdeckungspotenzials auf seinem Mineralkonzessionsgebiet und der Entwicklung zu einem führenden Explorationsunternehmen im Atlin-Distrikt. Wenn in dieser Pressemitteilung Begriffe wie „voraussichtlich“, „erwartet“, „zukünftig“, „Chance“, „laufend“, „potenziell“, „vorgeschlagen“, „Vision“ und ähnliche Ausdrücke verwendet werden, sollen diese zukunftsgerichteten Aussagen sowie Formulierungen oder Aussagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse „könnten“, „können“, „dürften“, „sollten“, „werden“, „würden“ oder die negative Konnotation solcher Begriffe kennzeichnen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten zahlreiche Risiken und Ungewissheiten, einschließlich solcher, die sich auf erforderliche Genehmigungen durch Aktionäre, Aufsichtsbehörden und Gerichte, die Ausübung etwaiger Kündigungsrechte gemäß dem LOI oder der endgültigen Vereinbarung (sofern vorhanden), die Erfüllung anderer Bedingungen in dem LOI, wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Immobilien und Vermögenswerte der Unternehmen sowie sonstige Risikofaktoren, die von Zeit zu Zeit in den öffentlichen Offenlegungsdokumenten der Unternehmen detailliert beschrieben werden, einschließlich, ohne Einschränkung, der Risiken, die in den jeweiligen und zuletzt eingereichten Lageberichten (Management's Discussion/MD&A) der Unternehmen identifiziert wurden, die unter ihren jeweiligen Emittentenprofilen auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca verfügbar sind. Zukunftsgerichtete Informationen basieren auf den zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Informationen verfügbaren Informationen und/oder der nach bestem Wissen und Gewissen getroffenen Einschätzung der Geschäftsleitung hinsichtlich zukünftiger Ereignisse und unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächliche Leistung oder die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebrachten oder angedeuteten Ergebnissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben, übernehmen die Unternehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen oder durch Verweis einbezogenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder die Ergebnisse etwaiger Änderungen öffentlich bekanntzugeben, um tatsächliche Ergebnisse, zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen, Änderungen der Annahmen oder Änderungen anderer Faktoren, die die zukunftsgerichteten Aussagen beeinflussen, widerzuspiegeln. Sollte eines der Unternehmen eine oder mehrere zukunftsgerichtete Aussagen aktualisieren, darf daraus nicht vermutet werden, dass die Unternehmen weitere Aktualisierungen in Bezug auf diese oder andere zukunftsgerichtete Aussagen vornehmen werden. Alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen in ihrer Gesamtheit ausdrücklich diesem Warnhinweis. Weder die TSXV noch ihr Regulierungsdienstleister (wie dieser Begriff in den geltenden Richtlinien der TSXV definiert ist) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung. Hinweis/Disclaimer zur Übersetzung (inkl. KI-Unterstützung): Die Originalmeldung in der Ausgangssprache (in der Regel Englisch) ist die einzige maßgebliche, autorisierte und rechtsverbindliche Fassung. Diese deutschsprachige Übersetzung/Zusammenfassung dient ausschließlich der leichteren Verständlichkeit und kann gekürzt oder redaktionell verdichtet sein. Die Übersetzung kann ganz oder teilweise mithilfe maschineller Übersetzung bzw. generativer KI (Large Language Models) erfolgt sein und wurde redaktionell geprüft; trotzdem können Fehler, Auslassungen oder Sinnverschiebungen auftreten. 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