Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband befürchtet, dass ein Zugriff der Krankenkassen auf elektronische Patientenakten das Vertrauen in die Digitalisierung des Gesundheitswesens beschädigt. Besonders umstritten ist, ob eine Zustimmung der Patienten tatsächlich transparent und unabhängig erfolgen kann.
Hausärzteverband kritisiert geplanten Kassen-ZugriffDer Chef des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, Markus Blumenthal-Beier, kritisiert den Plan der schwarz-roten Koalition, Krankenkassen Einsicht in elektronische Patientenakten zu gestatten. Er warnte vor einem Vertrauensverlust und forderte, das Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten nicht zur Verhandlungsmasse zu machen.Warnung vor ProfilbildungBlumenthal-Beier sagte, die Krankenkassen erhielten dadurch immer mehr Einfluss auf die medizinische Versorgung. Damit steige die Möglichkeit, Patientendaten zu analysieren, Profile zu erstellen und Versicherte direkt anzusprechen.Der Verbandschef äußerte zudem Zweifel daran, dass eine Zustimmung zur Auswertung der ePA-Daten ausreichend transparent und unabhängig erfolgen könne. Patienten müssten ausdrücklich über die weitreichenden Folgen ihrer Entscheidung informiert werden.Einwilligung soll Voraussetzung seinIm Kabinettsbeschluss zum Digitalgesetz ist vorgesehen, dass Patienten zustimmen müssen, bevor Krankenkassen die elektronische Patientenakte auswerten dürfen. Blumenthal-Beier kritisierte, ein bloßer Hinweis in Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfe nicht ausreichen, um den Zugriff auf besonders intime Gesundheitsdaten zu erlauben.Er bezeichnete den geplanten Schritt als Dammbruch und warnte davor, dass die Regierung damit ihre bisherigen Zusicherungen zum Schutz der ePA konterkariere.
Die elektronische Patientenakte soll medizinische Informationen wie Befunde, Arztbriefe und Medikationsdaten gebündelt verfügbar machen. Ihr Nutzen hängt deshalb nicht nur von der technischen Funktionsfähigkeit ab, sondern auch davon, ob Patienten darauf vertrauen, dass sensible Angaben ausschließlich für ihre Behandlung verwendet werden.Der Streit über mögliche Auswertungen durch Krankenkassen berührt den grundlegenden Unterschied zwischen Versorgung und Kassensteuerung. Krankenkassen verfügen bereits über Abrechnungs- und Leistungsdaten. Ein Zugriff auf zusätzliche Informationen aus der ePA könnte ihnen eine umfassendere Einschätzung von Krankheitsverläufen ermöglichen. Das könnte Auswertungen zur Versorgungsqualität oder zur Planung von Leistungen erleichtern, zugleich aber die Sorge vor Profilbildung und gezielter Ansprache verstärken.Entscheidend bleibt die ZustimmungNach dem Kabinettsbeschluss soll eine Auswertung durch Krankenkassen an die Zustimmung der Patienten geknüpft sein. Für die praktische Bedeutung dieser Regelung kommt es darauf an, wie die Einwilligung erklärt, dokumentiert und widerrufen werden kann. Eine verständliche Information müsste deutlich machen, welche Daten betroffen sind, welchem Zweck die Nutzung dient und welche Folgen eine Zustimmung oder Ablehnung hat.Für Arztpraxen steht dabei das Vertrauensverhältnis im Mittelpunkt. Wenn Patienten befürchten, dass Angaben über Diagnosen oder Therapien außerhalb der Behandlung verwendet werden, könnte das ihre Bereitschaft zur vollständigen Dokumentation und zur Nutzung der ePA beeinträchtigen. Die politische Debatte wird daher neben dem medizinischen Nutzen vor allem Datenschutz, Zweckbindung und transparente Kontrollmöglichkeiten klären müssen.