10.07.2026 - 15:35 Uhr

Scharfe Rechnungshof-Kritik an WKO

Langenwang - Hubert Thurnhofer, Galerist und Herausgeber von ethos.at (https://ethos.at/), hat gegen die Zwangsgebühren der Wirtschaftskammer Einspruch erhoben. (Siehe pressetext.com 29.6.26 (https://www.pressetext.com/news/zwangsgebuehr-wko-einspruch.html )) Dieser wurde vom Bezirksgericht Mürzzuschlag als unzulässig zurückgewiesen. Nun bestätigt der Rechnungshof große Teile der Kritik, insbesondere an Funktionären, die die WKO als Selbstbedienungsladen nutzen. Mehr noch: die Selbstbedienung der Funktionäre ist rechtswidrig, denn Funktionärstätigkeiten sind laut Wirtschaftskammergesetz grundsätzlich unbesoldete Ehrenämter!

Langenwang - Hubert Thurnhofer, Galerist und Herausgeber von ethos.at ( https://ethos.at/ ) , hat gegen die Zwangsgebühren der Wirtschaftskammer Einspruch erhoben. (Siehe pressetext.com 29.6.26 ( https://www.pressetext.com/news/zwangsgebuehr-wko-einspruch.html )) Dieser wurde vom Bezirksgericht Mürzzuschlag als unzulässig zurückgewiesen. Nun bestätigt der Rechnungshof große Teile der Kritik, insbesondere an Funktionären, die die WKO als Selbstbedienungsladen nutzen. Mehr noch: die Selbstbedienung der Funktionäre ist rechtswidrig, denn Funktionärstätigkeiten sind laut Wirtschaftskammergesetz grundsätzlich unbesoldete Ehrenämter!Zitate aus der Pressinformation des Rechnungshofes vom 7.7.2026:Der Rechnungshof empfiehlt der Wirtschaftskammer, zügig grundlegende Strukturreformen zu initiieren und Parallelstrukturen zu minimieren. Zudem ortet er Defizite bei Steuerung und Aufsicht.Rund 4.740 Vollzeitbeschäftigte arbeiteten 2024 in der Wirtschaftskammerorganisation. Diese Strukturen bergen das Risiko von Doppelgleisigkeiten, Steuerungsdefiziten und Intransparenz. Sie erschweren es außerdem, allfällige Reform- und Einsparungsmöglichkeiten umzusetzen.Trotz des jährlichen Personalaufwands von zuletzt bereits über einer halben Milliarde Euro bestand in der WKÖ kein standardisiertes Personalcontrolling in Bezug auf die gesamte Wirtschaftskammerorganisation. Somit fehlten dafür strategische Ziele zur Entwicklung des Personalstandes und Personalaufwandes.2024 wurden 25,73 Millionen Euro an Funktionsentschädigungen ausbezahlt. … Zudem ist die Funktionärstätigkeit laut Wirtschaftskammergesetz grundsätzlich ein unbesoldetes Ehrenamt. … Insbesondere die möglichen Funktionsentschädigungen für die Präsidentinnen/Präsidenten sowie für die Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten stehen in einem Spannungsverhältnis zur gesetzlichen Ausgestaltung der Wirtschaftskammer-Funktionen als Ehrenämter. Der Rechnungshof weist kritisch darauf hin, dass die Präsidien der Wirtschaftskammern die Höhe ihrer eigenen Funktionsentschädigungen festlegten. Darin liegt ein struktureller Interessenkonflikt.Zur Führung der laufenden Geschäfte sind in der WKÖ ein Generalsekretariat und in den Landeskammern jeweils Kammerdirektionen eingerichtet. Der durchschnittliche Bruttomonatsbezug des WKÖ-Generalsekretärs und seiner drei Stellvertretungen lag im Februar 2026 bei 21.500 Euro. Damit lag er um 52 Prozent über dem Bruttomonatsbezug einer Generalsekretärin beziehungsweise eines Generalsekretärs in einem Bundesministerium und um 13 Prozent über dem Bruttomonatsbezug der Wirtschaftsministerin/des Wirtschaftsministers.Das gesamte Personal der Wirtschaftskammerorganisation bildet einen "einheitlichen Körper". Die Anstellung der Beschäftigten in der Wirtschaftskammerorganisation obliegt allein den zehn Wirtschaftskammern und ist den Fachorganisationen untersagt. Die Dienstverhältnisse der Wirtschaftskammerorganisation sind durch Dienstordnungen geregelt. Allerdings zeigten sich viele Spielräume insbesondere bei der Entlohnung durch Funktionszulagen, Höherreihungen und Sondervergütungen.(Ende)Aussender: Verein Moral 4.0 Ansprechpartner: Helenna Jouja Tel.: 069912660929 E-Mail: office@ethos.at Website: www.ethos.at