Linken-Chef Luigi Pantisano warnt vor einem Konflikt mit dem Grundgesetz und fordert die Bundes-SPD zu einer Positionierung auf. Staatsrechtler Ulrich Battis sieht besonders bei der geplanten Entschädigungsbegrenzung rechtliche Risiken.
Linke greift Dobrindts Gesetzespläne anDie Linke kritisiert die Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), Vergesellschaftungen per Gesetz deutlich zu erschweren, scharf. Linken-Chef Luigi Pantisano bezeichnete das Vorgehen am Sonntag als Angriff auf die Interessen der Mieter in Berlin.Pantisano beruft sich auf Berliner Entscheidungen„Die Bundesregierung hat Angst vor einer starken Linken, die in Berlin die Interessen der Menschen durchsetzt“, sagte Pantisano. Die Berliner Bürger hätten sich zweimal für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände entschieden: zunächst in einem Volksentscheid und anschließend mit der Wahl der Linken zur stärksten Kraft nach einem Mieten-Wahlkampf.Dobrindt und die Bundesregierung zeigten mit ihrem Vorgehen, dass ihnen die Aktionäre von Vonovia wichtiger seien als die Mieter in Berlin, sagte der Linken-Chef. Ein entsprechendes Gesetz werde vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.Forderung an die Bundes-SPDPantisano kündigte an, die Linke werde sich weiterhin für die Bedürfnisse der Menschen und bezahlbares Leben einsetzen. Zugleich forderte er die Bundes-SPD auf, sich zwischen den Interessen der Wohnungsunternehmen und denen der Mieter zu entscheiden.Bedenken bei EntschädigungsgrenzeAuch der Staatsrechtler Ulrich Battis sieht rechtliche Risiken in den Plänen. Die vorgesehene Begrenzung von Entschädigungen auf den Verkehrswert hält er für problematisch.„Bei der Höhe der Entschädigung gibt es verfassungsrechtlichen Spielraum. Diesen Spielraum durch eine solche Vorgabe einzuschränken, halte ich für riskant“, sagte Battis den „Funke“-Medien.Bund will Voraussetzungen festlegenDie übrigen Vorgaben des geplanten Gesetzes hält Battis für gut umsetzbar. Dazu zählen unmittelbare Geldentschädigungen und der ausdrückliche Nachweis, dass eine Vergesellschaftung notwendig ist.Entscheidend sei jedoch die Frage, ob Vergesellschaftungen überhaupt möglich seien. Eine gesetzliche Regelung des Bundes würde nach Battis’ Einschätzung die Möglichkeiten der Länder begrenzen.
Die Auseinandersetzung berührt einen seit Jahren ungelösten Verfassungskonflikt. Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt grundsätzlich, Grund und Boden sowie Produktionsmittel durch Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Für den Wohnungsmarkt ist diese Vorschrift bislang jedoch nicht angewendet worden.In Berlin stimmten die Bürger in einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände. Die politische Umsetzung blieb anschließend umstritten. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen einer Vergesellschaftung, die Höhe der Entschädigung und die Zuständigkeit von Bund und Ländern.Entschädigung als KernkonfliktEine Begrenzung der Entschädigung auf den Verkehrswert würde die finanziellen Folgen für den Staat kalkulierbarer machen, könnte aber mit dem verfassungsrechtlichen Spielraum kollidieren. Umgekehrt würden höhere Entschädigungen die öffentliche Hand erheblich belasten und die praktische Umsetzung erschweren.Für Mieter in Berlin geht es damit nicht nur um eine juristische Grundsatzfrage. Die Entscheidung über das Gesetz könnte beeinflussen, ob Länder künftig leichter oder schwerer auf große private Wohnungsbestände zugreifen können. Zugleich verschärft der Streit die Spannungen innerhalb der Bundesregierung und zwischen Bundes- und Landespolitik.Bundesregelung mit Folgen für LänderEin Bundesgesetz würde einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen, könnte nach der Einschätzung des Staatsrechtlers Ulrich Battis aber auch die Handlungsmöglichkeiten der Länder begrenzen. Entscheidend bleibt deshalb, wie der Gesetzgeber Gemeinwohl, Eigentumsschutz und angemessene Entschädigung miteinander austariert.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragenn-tv: „Dobrindt will "Vergesellschaftungs-Fetisch" beenden“ (25.10.2026)Der Beitrag bestätigt, dass Dobrindt mit einem Investitionsschutzgesetz die Voraussetzungen für Vergesellschaftungen gesetzlich regeln und erschweren will. Im Mittelpunkt steht dort stärker der politische Vorstoß des Innenministers als die Kritik der Linken und die verfassungsrechtliche Bewertung der Entschädigungsgrenze.tagesschau: „Vergesellschaftungen: Dobrindt plant Investitionsschutzgesetz“ (25.10.2026)Die Meldung ordnet den Vorgang als geplante bundesrechtliche Regelung ein und bestätigt den Bezug zu Vergesellschaftungen. Anders als die Linken-Kritik konzentriert sie sich auf das Vorhaben selbst; offen bleibt insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Entschädigungsregelung.Übereinstimmend wird ein Bundesgesetz als neuer Rahmen für Vergesellschaftungen beschrieben. Unterschiede liegen beim Schwerpunkt: Während n-tv den politischen Vorstoß hervorhebt, stellt die tagesschau die gesetzgeberische Planung in den Vordergrund.