Die Bundesnetzagentur hat ihre Entwürfe für den sogenannten NEST-Prozess finalisiert.
Damit legt sie einen neuen Rahmen für die Netzanreizregulierung vor, berichtet das "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe).
"Wir schaffen ein attraktives Umfeld für Investitionen und begrenzen die Kosten auf das notwendige Maß", sagte Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller der Zeitung. "Die Entscheidungen sind fachlich gut vertretbar."
Im Vergleich zur im Juni bekanntgewordenen Version gibt es drei Änderungen. Erstens soll der sogenannte Opex-Aufschlag - also ein Ansteigen von Betriebskosten innerhalb einer Regulierungsperiode - künftig für alle Netzbetreiber möglich sein. Das schließt auch kleinere Netzbetreiber ein, die bislang von der Neuerung ausgeschlossen sein sollten.
Zweitens will die Bundesnetzagentur die sogenannte Mindesteffizienz für Netzbetreiber von 60 auf 70 Prozent anheben. Drittens sollen real bezahlte Zinsen auf Fremdkapital bei der Kostenermittlung der Netzbetreiber gewichtet werden dürfen.
Die Bundesnetzagentur will die Festlegungen zu den Verfahren RAMEN Strom und RAMEN Gas, Strom-NEF und Gas-NEF an diesem Mittwoch an den Länderausschuss schicken. Dabei handelt es sich um Teilstücke des NEST-Prozesses. Der Länderausschuss soll am 13. November darüber befinden, ob er sein Benehmen herstellen wird. Zum Jahreswechsel soll die NEST-Reform in Kraft treten.