12.12.2025 - 16:12 Uhr

EU will CO2-Vorgaben für Neuwagen auch für 2030 abschwächen

Die EU-Kommission plant, die CO2-Reduktionsvorschriften für Neuwagen für das Jahr 2030 abzuschwächen.

Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Verhandlungskreise. Bislang sieht die Regulierung vor, dass die Emissionen neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge bis dahin um 55 Prozent gegenüber 2021 sinken müssen. Nach Angaben von drei mit den Gesprächen vertrauten Industrievertretern steht jedoch fest, dass dieses Ziel künftig nicht mehr strikt jahresscharf gelten soll. Auch die 2025-Ziele wurden nach diesem Prinzip bereits angepasst. Außerdem sollen Autohersteller künftig stärker davon profitieren, wenn sie erschwingliche Elektroautos auf den Markt bringen. Bei der Anrechnung auf ihre Klimaziele sollen sie sogenannte "Supercredits" erhalten, heißt es in Brüssel. Damit muss der CO2-Ausstoß zunächst weniger stark reduziert werden. Deutsche Autobauer würden davon voraussichtlich nicht profitieren, weil sie solche Wagen nicht im Portfolio haben. Nach 2035 sollen Plug-in-Hybride, die einen Batterieantrieb und einen Verbrennungsmotor haben, sowie Range Extender, bei denen ein kleiner Benzingenerator die Batterie auflädt und die Reichweite erhöht, erlaubt bleiben. Nach den sogenannten "Flottengrenzwerten" dürfen alle in der EU zugelassenen Neuwagen eines Herstellers aktuell durchschnittlich 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Der zulässige CO2-Ausstoß sollte nach den bisherigen Plänen schrittweise auf null Gramm pro Kilometer abgesenkt werden. Der Verkauf neuer Verbrenner wäre somit ab 2035 indirekt verhindert worden. Laut EVP-Chef Manfred Weber (CSU) soll der CO2-Ausstoß nun nicht mehr vollständig, sondern nur noch um 90 Prozent gesenkt werden. Die Flottengrenzwerte waren Teil des "Fit-for-55"-Pakets, mit dem die EU auf einen Pfad umsteuerte, mit dem der Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius begrenzt werden könnte. Zuvor war die EU auf dem Weg zu über vier Grad Erderhitzung. Die Aufweichung der Flottengrenzwerte und die kürzlich vereinbarte Verschiebung des CO2-Handels für die Sektoren Gebäude und Verkehr sind eine Abkehr vom Plan der EU für die Erreichung der Klimaziele. Der Internationale Gerichtshof hatte im Juli klargestellt, dass Staaten völkerrechtlich verpflichtet sind, ihre Emissionen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel zu begrenzen und dass eine Verletzung dieser Verpflichtungen zu Schadensersatzzahlungen führen kann.