Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will Vergesellschaftungen auf Landesebene mit klaren Vorgaben erschweren. Geplant sind eine Entschädigung zum Verkehrswert, eine Auszahlung in Geld und ein Nachweis der Notwendigkeit.
Bund plant Regeln gegen VergesellschaftungenBundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat ein neues Investitionsschutzgesetz angekündigt. Es soll Voraussetzungen für Vergesellschaftungen und die dafür zu zahlenden Entschädigungen genau regeln und damit erschweren.Entschädigung soll sich am Verkehrswert orientieren„Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“, sagte Dobrindt der „Bild“.Nach seinen Angaben soll das Gesetz drei zentrale Vorgaben enthalten. Bei Verstaatlichungen sollen Entschädigungen ausschließlich zum Verkehrswert möglich sein, der durch ein Wertgutachten ermittelt werden müsse.Geldzahlung und Nachweis der NotwendigkeitDie Entschädigung soll nach Dobrindts Plänen unmittelbar in Geld erfolgen. Außerdem soll eine Vergesellschaftung nur möglich sein, wenn ihre Notwendigkeit ausdrücklich nachgewiesen wird.Zuvor müssten andere Maßnahmen wie Investitionen in den Wohnungsbau oder dessen Förderung vollständig ausgeschöpft worden sein. Die Bundesregierung hatte sich auf ein solches Gesetzesvorhaben geeinigt, um Vergesellschaftungen auf Landesebene zu erschweren.Berlin als politischer AuslöserAuslöser sind die Pläne einer möglichen rot-grün-roten Regierung in Berlin, große Wohnungsbaukonzerne zu vergesellschaften. Dort hatte ein Volksentscheid eine solche Maßnahme gefordert.
Die Ankündigung zielt auf einen Konflikt, der seit dem Berliner Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen die Bundes- und Landespolitik beschäftigt. Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt grundsätzlich, Grund und Boden sowie Produktionsmittel durch Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Zugleich schreibt Artikel 14 eine Entschädigung vor, deren Ausgestaltung regelmäßig verfassungsrechtlich umstritten ist.Für Berlin hätte ein Investitionsschutzgesetz besondere Bedeutung. Linke, Grüne und SPD hatten sich in den Sondierungen auf eine Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne ab 10.000 Wohnungen verständigt. Dobrindts geplante Vorgaben würden den Handlungsspielraum eines Landesgesetzgebers vor allem bei der Entschädigung und bei der Begründung der Notwendigkeit begrenzen.Rechtliche und politische FolgenDie Festlegung auf den Verkehrswert könnte die finanziellen Risiken einer Vergesellschaftung kalkulierbarer machen, zugleich aber zu neuen Streitfragen über Bewertungsmethoden und den maßgeblichen Zeitpunkt führen. Eine ausschließliche Geldentschädigung würde Modelle erschweren, bei denen Betroffene oder Eigentümer über Beteiligungen oder andere Ausgleichsformen einbezogen werden.Politisch verschiebt der Vorstoß die Auseinandersetzung auf die Bundesebene. Für Mieter, Eigentümer und Kommunen hängt viel davon ab, ob das Gesetz lediglich Verfahren standardisiert oder die Voraussetzungen für Vergesellschaftungen faktisch so hoch setzt, dass Berliner Pläne deutlich langsamer oder schwieriger umgesetzt werden.
Deutschlandfunk: „Geplante Vergesellschaftung - Linken-Chef Pantisano stellt sich gegen Gewinnerzielung mit Mieten“ (24.10.2026)Der Beitrag berichtet über die Sondierungspläne von Linken, Grünen und SPD zur Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne ab 10.000 Wohnungen. Damit beleuchtet er vor allem das Berliner Vorhaben, während die dts-Meldung die geplante bundesrechtliche Begrenzung der Voraussetzungen und Entschädigung in den Mittelpunkt stellt.taz: „Nach linkem Wahlsieg in Berlin: Schwarz-blaue Panik“ (23.10.2026)Der Artikel ordnet die Berliner Vergesellschaftungspläne in die bundespolitische Auseinandersetzung ein. Anders als die dts-Meldung richtet er den Schwerpunkt auf die politischen Reaktionen von Union und CSU; gemeinsam ist beiden Beiträgen der Bezug zu den Berliner Vorhaben.Einigkeit besteht über den zentralen Konflikt zwischen Berliner Vergesellschaftungsplänen und dem bundespolitischen Versuch, deren rechtliche und finanzielle Voraussetzungen zu verschärfen. Offen bleibt, wie die konkreten Regelungen ausgestaltet werden und welche verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen daraus folgen.