27.10.2026 - 00:00 Uhr

Vergesellschaftung: CDU-Wirtschaftsrat fordert schnelles Gesetz

Der CDU-Wirtschaftsrat verlangt von der Bundesregierung ein schnelles Vorgehen gegen mögliche Vergesellschaftungen. Im Mittelpunkt stehen hohe rechtliche Hürden für die Berliner Pläne zur Überführung großer privater Wohnungsbestände.

CDU-Wirtschaftsrat fordert schnelles Gesetz gegen VergesellschaftungenDer Wirtschaftsrat der CDU fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz gegen mögliche Vergesellschaftungen zeitnah zu verabschieden. Generalsekretär Wolfgang Steiger sagte der „Rheinischen Post“, das Gesetz müsse unverzüglich auf den Weg gebracht werden.Steiger unterstützt Dobrindts VorstoßSteiger begründete die Forderung mit einer drohenden längeren Phase der Unsicherheit für die Innen- und Außenwirkung Deutschlands. Zugleich erklärte er, die von ihm als „linke Fantasien“ bezeichneten Vorhaben dürften ohnehin in Karlsruhe scheitern.Inhaltlich stellte sich der Wirtschaftsrat hinter Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Eigentum dürfe nicht zur politischen Spielmasse werden, sagte Steiger und bezeichnete Eigentum als Fundament der Wirtschaftsordnung.Berliner Koalition plant VergesellschaftungNach Dobrindts Plänen soll eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur möglich sein, wenn eine zwingende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Damit richtet sich der Vorstoß insbesondere gegen die geplanten Schritte in Berlin.Die angestrebte Koalition aus Linken, Grünen und SPD will große private Wohnungsbestände vergesellschaften. Das geplante Bundesgesetz würde für dieses Vorhaben zusätzliche rechtliche Voraussetzungen schaffen. Die Forderung des CDU-Wirtschaftsrats fällt in eine Debatte, die durch das Berliner Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ geprägt ist. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte die Zulässigkeit des Volksbegehrens 2021 bestätigt; der anschließende Expertenbericht bewertete eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände grundsätzlich als rechtlich möglich, knüpfte sie aber an erhebliche Voraussetzungen.Hohe rechtliche HürdenArtikel 15 des Grundgesetzes eröffnet die Möglichkeit, Grund und Boden sowie Produktionsmittel durch Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Anders als bei einer klassischen Enteignung nach Artikel 14 geht es dabei nicht nur um die Abwehr eines konkreten Vorhabens, sondern um eine Neuordnung von Eigentumsverhältnissen. Genau diese Abgrenzung ist seit Jahren Gegenstand juristischer und politischer Auseinandersetzungen.Die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt geplante Regelung soll Vergesellschaftungen an den Nachweis einer zwingenden Notwendigkeit binden. Damit würde der politische Spielraum für ein Berliner Gesetz deutlich enger, insbesondere wenn zuvor andere Instrumente wie Neubau, Förderprogramme oder Regulierung nicht umfassend ausgeschöpft wurden.Folgen für Berlin und InvestorenFür die Berliner Pläne um große private Wohnungsbestände wäre ein Bundesgesetz ein zusätzlicher verfassungsrechtlicher Prüfpunkt. Für Eigentümer und Investoren könnte es die rechtliche Planbarkeit erhöhen, während Befürworter der Vergesellschaftung argumentieren, dass Artikel 15 gerade ein Instrument gegen eine starke Konzentration von Wohnraum bereitstellt.Politisch dürfte deshalb nicht nur über den Inhalt des Gesetzes, sondern auch über seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz gestritten werden. Die Auseinandersetzung berührt damit zugleich die Wohnungsversorgung in angespannten Märkten, den Schutz privaten Eigentums und die Zuständigkeiten von Bund und Ländern. Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene FragenTagesschau: „Dobrindt plant hohe Hürden für Vergesellschaftungen“ (26.10.2026)Der Beitrag beschreibt die geplanten Nachweispflichten und hebt hervor, dass eine Landesregierung zuvor andere Mittel zur Wohnraumversorgung ausgeschöpft haben müsste. Damit bestätigt er den Kern des Vorhabens, legt den Schwerpunkt aber stärker auf die rechtlichen Voraussetzungen.Deutschlandfunk: „Investitionsschutzgesetz – Innenminister Dobrindt plant hohe Hürden für Vergesellschaftungen von Wohnungen“ (26.10.2026)Der Deutschlandfunk ordnet die Pläne als mögliche Erschwernis für das Berliner Vorhaben von Linkspartei, Grünen und SPD ein. Der Schwerpunkt liegt damit auf den politischen Folgen für die Hauptstadt, während die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes offen bleibt.Die Beiträge stimmen bei den geplanten hohen Hürden und der Bedeutung für Berlin überein. Unterschiede bestehen vor allem bei der Gewichtung von Verfassungsrecht und politischer Umsetzung; offen bleibt, wie das Gesetz konkret formuliert und rechtlich bewertet wird.