Ein Jahr nach dem Start des bundesweiten Hebammenhilfevertrags werden Schwangere während der entscheidenden Geburtsphase häufiger durchgehend von einer Hebamme betreut. Zugleich steigen Vergütung und Kassenausgaben deutlich.
GKV meldet mehr Eins-zu-eins-Betreuung bei GeburtenEin Jahr nach Inkrafttreten des Hebammenhilfevertrags hat sich die Versorgung von Schwangeren nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes deutlich verbessert. Der Anteil der Eins-zu-eins-Betreuungen während der wesentlichen Phase der Geburt stieg demnach von jeder Vierten auf jede Zweite.Bundesweiter Vertrag seit November 2025„Der Anteil an Eins-zu-eins-Betreuungen während der wesentlichen Phase der Geburt hat sich von jeder Vierten auf jede Zweite verdoppelt“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Dies sei ein schöner Erfolg für mehr Qualität in der Versorgung.Der am 1. November 2025 in Kraft getretene bundeseinheitliche Hebammenhilfevertrag regelt die Betreuung durch rund 18.000 freiberufliche Hebammen. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes führte er zu weniger Bürokratie und einer besseren Vergütung.Vergütung steigt deutlich„Dadurch haben wir es geschafft, dass Hebammen trotz der sinkenden Geburtenzahlen in der Versorgung bleiben und sich die Betreuungsquote verbessert“, sagte Stoff-Ahnis weiter.Bei außerklinischer Arbeit stieg die Stundenvergütung um gut 33 Prozent auf rund 74 Euro. Für die Eins-zu-eins-Betreuung im Krankenhaus erhöhte sich der Satz auf 85,40 Euro pro Stunde und damit auf mehr als das Doppelte.Mehr Hebammen je 1.000 GeburtenDa die Zahl der freiberuflichen Hebammen konstant bleibe, die Geburtenrate aber sinke, stieg die Versorgungsdichte den Angaben zufolge von 22,7 Hebammen je 1.000 Geburten im Jahr 2023 auf aktuell 28,5. Die Kassenausgaben für die Hebammenhilfe sollen 2026 voraussichtlich 850 Millionen Euro erreichen.Die Zahl der Begleit-Beleghebammen, die Frauen kontinuierlich von der Schwangerschaft bis ins Wochenbett betreuen, erhöhte sich binnen eines Jahres von 250 auf rund 550. Gleichzeitig ging die Zahl der im Schichtsystem tätigen Dienst-Beleghebammen zurück.
Der Hebammenhilfevertrag gilt seit dem 1. November 2025 bundesweit und soll die Abrechnung sowie die Vergütung freiberuflicher Hebammen vereinheitlichen. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes hat sich seitdem insbesondere die kontinuierliche Betreuung während der zentralen Geburtsphase verbessert.Die Entwicklung fällt in eine Versorgungslage, in der die Zahl der Geburten sinkt, während die Zahl der freiberuflichen Hebammen nach den Angaben konstant bleibt. Dadurch steigt rechnerisch die Zahl der Hebammen je 1.000 Geburten. Für werdende Eltern kann das die Chancen auf eine individuelle Begleitung erhöhen, sagt aber allein noch nichts über die regionale Verfügbarkeit aus.Vergütung verändert ArbeitsmodelleBesonders deutlich ist der Vergütungsanstieg bei der Eins-zu-eins-Betreuung im Krankenhaus. Die höheren Sätze sollen freiberufliche Hebammen in der Versorgung halten und kontinuierliche Betreuungsmodelle attraktiver machen. Gleichzeitig zeigt der Rückgang der Dienst-Beleghebammen, dass sich die Organisationsformen der Betreuung verschieben.Die höheren Kassenausgaben spiegeln damit nicht nur eine bessere Bezahlung, sondern auch den politischen Versuch wider, die Geburtshilfe personell abzusichern. Entscheidend bleibt, ob die Verbesserungen dauerhaft bestehen und Frauen unabhängig von Wohnort und Geburtsort tatsächlich erreichen.