02.07.2025 - 00:00 Uhr

Union und FDP streiten mit Linken über Wahl von Verfassungsrichtern

Die FDP hat die Forderung der Linkspartei nach einem eigenen Vorschlagsrecht für die Richterwahl am Bundesverfassungsgericht kritisiert.

"Das Verfassungsgericht ist kein Ort für Parteienstreit", sagte der stellvertretende Parteivorsitzende Wolfgang Kubicki der "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). Verhältnisse wie in den USA, "wo die Wahlen von den Hütern der Verfassung regelmäßig zum Politikum werden, sollten wir nicht anstreben", ergänzte er. Kubicki warf dem Chef der Linkspartei, Jan van Aken, vor, die Verfassungsrichterwahl für "parteipolitische Geländegewinne" zu nutzen. Van Aken hatte gefordert, dass der Nominierungsschlüssel für die Richterwahl verändert wird und die Linke künftig ein Mitspracherecht erhält. "Warum die FDP jetzt noch ein Zugriffsrecht haben soll und wir nicht, erschließt sich mir nicht", hatte van Aken gesagt. Auch in der Union reagiert man zurückhaltend auf die Forderung der Linken. Das Bundesverfassungsgericht sei "ein Garant für die Neutralität und Stabilität" des Rechtsstaates und sein Ansehen beruhe auf einem "parteiübergreifenden und breit getragenen Wahlverfahren", hieß es aus Kreisen der Unionsfraktion. Ein Vorschlagsrecht der Linkspartei oder der AfD könne "dieses ausgewogene System gefährden, weil es den Wahlprozess stärker politisch aufladen und zu mehr parteipolitischen Streitigkeiten führen könnte". Die 16 Richter am Bundesverfassungsgericht werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Dort ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit bei der Wahl nötig. Das führte in der Vergangenheit dazu, dass die für eine solche Mehrheit nötigen Parteien untereinander informell einen Verteilungsschlüssel vereinbarten, der sich an ihrer Größe orientierte. Da Union, SPD, Grüne (und bislang FDP) nach der Bundestagswahl gemeinsam auf keine Zweidrittelmehrheit mehr kommen, benötigen sie bei der Wahl von Verfassungsrichtern im Bundestag außerdem die Stimmen der Linken - oder der AfD.