27.10.2026 - 00:00 Uhr

Investitionsschutzgesetz: Kingreen zweifelt an Dobrindts Plan

Der Regensburger Verfassungsrechtler Thorsten Kingreen hält zentrale Teile des geplanten Gesetzes für rechtlich problematisch. Unterstützung erhält Bundesinnenminister Alexander Dobrindt vom Immobilienverband BFW, während die Grünen den Vorstoß als falsche wohnungspolitische Priorität kritisieren.

Kingreen stellt Dobrindts Gesetzespläne infrageDer Regensburger Rechtsprofessor Thorsten Kingreen hat erhebliche Zweifel am geplanten Investitionsschutzgesetz von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geäußert. Das Vorhaben soll hohe Hürden für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne schaffen.„Das ist verfassungsrechtlich ziemlich glattes Eis“, sagte Kingreen den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ für deren Dienstagsausgaben.Streit über BundeskompetenzKingreen würde auch Gegnern von Vergesellschaftungen von dem Gesetz abraten, weil eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ihre Position schwächen könne. Der Professor für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg bezweifelt, dass der Bund die notwendige Gesetzgebungskompetenz ausreichend begründen kann.Wenn der Bund gegenüber den Ländern tätig werde, müsse er nachweisen, dass die Angelegenheit bundeseinheitlich geregelt werden müsse. Das sehe er nicht, sagte Kingreen. Außerdem stelle sich die Frage, ob es sich um ein faktisches Verhinderungsgesetz handele.Artikel 15 als weiterer StreitpunktNach Kingreens Einschätzung würden die geplanten Anforderungen Vergesellschaftungen praktisch unmöglich machen. Ein solches Gesetz entfalte gegenüber den Ländern jedoch keine Sperrwirkung. Zudem könne ein einfaches Gesetz die Voraussetzungen von Artikel 15 des Grundgesetzes nicht verschärfen.Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Hanna Steinmüller verwies auf den Berliner Volksentscheid zur Vergesellschaftung. Die Mehrheit sei ein „verzweifelter Ruf“ nach mehr bezahlbarem Wohnraum und einer Begrenzung stark steigender Mieten gewesen.Immobilienverband unterstützt DobrindtSteinmüller kritisierte, die Bundesregierung setze nicht vorrangig auf günstiges Bauen und Mieterschutz, sondern auf ein vermeintliches Verbot von Vergesellschaftungen. Der Chef des Immobilienverbandes BFW, Dirk Salewski, stellte sich dagegen hinter Dobrindts Vorhaben.„Ein Investitionsschutzgesetz kann das Schlimmste verhindern“, sagte Salewski. Eine Vergesellschaftung würde nach seiner Einschätzung schnelle Fortschritte beim Wohnungsbau verhindern. Das geplante Investitionsschutzgesetz steht im Zusammenhang mit dem Berliner Volksentscheid von 2021. Damals stimmte eine Mehrheit dafür, große private Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften. Die Umsetzung ist politisch und rechtlich umstritten; der Bund will mit strengeren Vorgaben verhindern, dass Länder den Artikel 15 des Grundgesetzes für eine Vergesellschaftung weitreichend nutzen.Nach den bisher bekannt gewordenen Eckpunkten soll eine Vergesellschaftung nur zulässig sein, wenn andere Instrumente ausgeschöpft und die Maßnahme ausdrücklich erforderlich ist. Zudem sollen Entschädigungen stärker am Verkehrswert ausgerichtet werden. Damit würde der Bund in einen Bereich eingreifen, der eng mit dem sozialen Wohnungsrecht, dem Eigentumsschutz und den Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern verbunden ist.Verfassungsrecht und WohnungspolitikArtikel 15 des Grundgesetzes erlaubt die Überführung von Grund und Boden sowie Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft. Die zentrale Streitfrage lautet, ob ein einfaches Bundesgesetz die Voraussetzungen dieser Verfassungsnorm näher bestimmen darf oder ob dadurch die verfassungsrechtlich eröffnete Möglichkeit faktisch eingeschränkt wird.Für die weitere Debatte kommt es deshalb auf die konkrete Ausgestaltung des Gesetzentwurfs und die Begründung der Bundeskompetenz an. Politisch prallen dabei zwei Ziele aufeinander: der Schutz privater Investitionen und die Forderung nach mehr dauerhaft bezahlbarem Wohnraum. Eine gesetzliche Regelung dürfte zudem die Länder und mögliche kommunale Vorhaben unmittelbar betreffen. Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragentaz: „Investitionsschutzgesetz: Dobrindt will das Grundgesetz aushebeln“ (26.10.2026)Der Beitrag stellt die geplanten strengeren Voraussetzungen für Vergesellschaftungen heraus und bewertet sie kritisch im Verhältnis zu Artikel 15 des Grundgesetzes. Im Mittelpunkt steht damit stärker die verfassungsrechtliche Begrenzung als der Schutz von Investitionen.Stern: „Investitionsschutzgesetz: SPD-Innenpolitiker zweifelt an Verfassungsmäßigkeit“ (26.10.2026)Der Artikel berichtet über weitere politische Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und nennt die geplante Nachweispflicht für die Notwendigkeit einer Vergesellschaftung. Damit ergänzt er die juristische Kritik um den innerpolitischen Streit über Dobrindts Vorhaben.Übereinstimmend steht die geplante Erschwerung von Vergesellschaftungen im Zentrum. Unterschiede bestehen vor allem bei der Gewichtung von Verfassungsrecht, Parteipolitik und Investitionsschutz; offen bleibt die konkrete rechtliche Ausgestaltung des Gesetzes.