Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hält Hausdurchsuchungen wegen Hasskommentaren im Netz grundsätzlich für legitim.
Bei der Empfehlung des Instituts im neuen Menschenrechtsbericht, "entschieden mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen Hetze und Gewalt vorzugehen", gehe es darum, deutlich zu machen, dass die Meinungsfreiheit Grenzen habe, sagte DIMR-Direktorin Beate Rudolf am Montag in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. "Das ist im Grundgesetz und in den internationalen Menschenrechten klar verankert, insbesondere der Schutz der Persönlichkeitsrechte, der Ehre anderer."
"Insofern sind Strafnormen nicht nur legitim, sondern sind auch Ausdruck der Schutzpflicht, die der Staat hat." Ansonsten müsse man sich die konkreten Fälle anschauen. "Hausdurchsuchungen sind ja ein Mittel, was erst dann eingesetzt wird, wenn tatsächlich auch andere Mittel nicht zum Erfolg führen."
Man müsse sich jeden einzelnen Fall auch genau ansehen: "Um welche Art der Beleidigung beispielsweise geht es? Gegen wen richtet sie sich? Ist es eine Beleidigung, die genau auch den Rechtsstaat und die Demokratie angreift?" Wenn es darum gehe, Politiker aus dem öffentlichen Raum verdrängen zu wollen, Journalisten einzuschüchtern oder Menschen, die sich engagieren, zu verdrängen, dann seien das "schwerwiegende Beeinträchtigungen", die über den Einzelfall auch hinausgehen. "Da geht es auch um den Schutz des Rechtsstaates, und in solchen Fällen können eben auch Hausdurchsuchungen angemessen sein", sagte Rudolf. Sie sehe aber "durchaus eine Zurückhaltung der Strafverfolgungsbehörden" in der Frage.
Das DIMR veröffentlichte am Montag ihren zehnten Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation. Dieser wird seit 2016 jährlich erstellt und erfasst diesmal den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025. Ein Schwerpunkt bei der Teilhabe junger Menschen.