21.05.2025 - 01:00 Uhr

Experten kritisieren geplante Reform des Heizungsgesetzes

Experten haben die Ankündigung von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) für eine Reform des als "Heizungsgesetz" bekannten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zurückhaltend aufgenommen.

"Warum man die Austauschpflicht für Heizungen von vor 1991 abschaffen will, kann ich nicht nachvollziehen", sagte Florian Munder, Experte für Wärme beim Verbraucherzentrale Bundesverband, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). Dabei gehe es um sehr alte, sehr ineffiziente Heizungen ohne Brennwertkessel oder Niedertemperaturtechnik. "Das betrifft keine besonders große Zahl von Leuten. Es wirkt auf mich ein bisschen wie eine Nebelkerze, weil man angekündigt hat, in diesem Bereich alles anders zu machen als die Ampel", sagte Munder. Claudia Kemfert, Energieexpertin des DIW Berlin, wies darauf hin, dass die Regelung, die Reiche abschaffen will, 2020 von einer CDU-geführten Regierung eingeführt worden waren. "Daher wirken solche Aussagen sehr rückwärtsgewandt", sagte Kemfert. Reiche hatte eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes noch in diesem Jahr angekündigt. Unter anderem will sie ein Betriebsverbot abschaffen, das - mit zahlreichen Ausnahmen - für Kessel gilt, die vor 1991 in Betrieb genommen wurden. Die CDU-Politikerin hat zudem angekündigt, künftig die CO2-Reduktion zur entscheidenden Zielgröße im Wärmebereich zu machen. VZBV-Fachmann Munder bezweifelt den Effekt eines solchen Schritts. "Wenn man es mit dem Klimaschutz ernst meint, dann führt eine Regelung, die auf CO2-Einsparung statt auf Energieeffizienz und Erneuerbaren-Quote setzt, nicht zu anderen Ergebnissen als das aktuelle Gesetz", sagte er. "Das wäre nur eine andere Berechnungsgrundlage. Die Einführung würde aber zu neuer Unsicherheit und Verzögerung führen." Auch DIW-Expertin Kemfert fürchtet, dass die Äußerungen der Ministerin zu Verunsicherung bei Eigentümern führen. "Dies führt zu einer unnötigen Verzögerung der dringend notwendigen Modernisierungen und energetischen Sanierungen von Gebäuden", sagte sie. "So lassen sich die Klimaziele nicht erreichen." Kemfert warnte vor einer "Rolle rückwärts bei Energiewende und Klimaschutz". Die Aussagen der Ministerin würden überraschen, verwirren und Fehlanreize setzen. Im Gebäudesektor werden nach den Berechnungen des Umweltbundesamts die Emissionsvorgaben des Klimaschutzgesetzes bis 2030 überschritten, auch die Klimaziele für 2035 und 2040 sind außer Reichweite. Das Bundesverfassungsgericht verlangte in seinem Klimaurteil 2021, dass in allen Lebensbereichen der Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig eingeleitet werden muss, um das Emissionsbudget Deutschlands einzuhalten. Nach Berechnungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen reicht das Budget nur noch bis 2033, wenn keine schärferen Maßnahmen ergriffen werden.