24.10.2026 - 01:00 Uhr

Grundsicherung: GKV hält Klage wegen 10 Milliarden Euro aufrecht

Der Verband kritisiert, dass gesetzlich Versicherte weiterhin für eine staatliche Aufgabe mitzahlen. Die geplante höhere Bundesbeteiligung reicht nach seiner Einschätzung nicht aus, weil zugleich der reguläre Zuschuss zum Gesundheitsfonds gekürzt wird.

GKV-Spitzenverband hält Klage gegen Bund aufrechtDer GKV-Spitzenverband hält an seiner Klage gegen den Bund wegen der Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern fest. Vorstandsvorsitzender Oliver Blatt sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, es fehlten weiterhin rund zehn Milliarden Euro pro Jahr.Zusätzliche Bundesmittel gleichen Kürzung nicht ausDer Verband begrüßt zwar, dass der Bund das Problem mit einer höheren Beteiligung angehen will. Nach Darstellung von Blatt werde jedoch zugleich an anderer Stelle bei der notwendigen Bundesbeteiligung gekürzt.„Das ist ungerecht. Deshalb werden wir die Klage auch aufrechterhalten“, sagte der GKV-Chef. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen nach ihrer Auffassung einen erheblichen Teil der Gesundheitskosten für Grundsicherungsempfänger, obwohl es sich dabei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.79 Krankenkassen an Klage beteiligtDer GKV-Spitzenverband hatte für 79 Krankenkassen Klage eingereicht. Im Februar wurden die Klagebegründungen bei Gericht vorgelegt.Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht eine schrittweise Erhöhung der Bundesbeteiligung für Grundsicherungsempfänger vor. Ab 2031 soll der Bund dafür jährlich zwei Milliarden Euro mehr zahlen als 2026.Verband fordert vollständige KostenerstattungGleichzeitig soll der reguläre Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds gekürzt werden. Blatt fordert deshalb eine vollständige Übernahme der Kosten durch den Bund.„Die Krankenkassen organisieren zwar die Versorgung, aber wenn der Bund die Kosten nicht vollständig finanziert, bleiben die Beitragszahler auf rund zehn Milliarden Euro Ausgaben für eine Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge sitzen“, sagte er. Der Verband wolle deshalb die volle Summe vom Bund erstattet bekommen. Die Auseinandersetzung betrifft eine strukturelle Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Empfänger von Grundsicherung übernimmt der Bund die Gesundheitskosten bislang nicht vollständig; dadurch verbleibt ein Teil der Ausgaben bei den Krankenkassen und wird letztlich über die Beitragsgemeinschaft mitfinanziert.Der Streit ist deshalb mehr als eine reine Verteilungsfrage zwischen Staat und Sozialversicherung. Die Krankenkassen argumentieren, dass Leistungen für eine staatliche Fürsorgeaufgabe aus Steuermitteln bezahlt werden müssten. Werden diese Kosten dagegen über Beiträge finanziert, belastet das Arbeitnehmer und Arbeitgeber und erhöht den Druck auf die Beitragssätze.Bundesbeteiligung bleibt umstrittenDas geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht zwar zusätzliche Bundesmittel für Grundsicherungsempfänger vor. Nach der dts-Meldung wird dieser Schritt jedoch durch eine Kürzung des regulären Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds begleitet. Damit verschiebt sich die Finanzierung aus Sicht des GKV-Spitzenverbands lediglich, statt die gesamte Lücke zu schließen.Für Versicherte kann der Konflikt mittelbar über steigende Zusatzbeiträge relevant werden. Die Klage von 79 Krankenkassen soll klären, ob der Bund die Kosten vollständig übernehmen muss. Eine politische Lösung müsste daher sowohl die Haushaltsbelastung des Bundes als auch die Beitragswirkungen für die gesetzlich Versicherten berücksichtigen.