Die Landeshauptstadt Stuttgart hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zu einem ernüchternden Ergebnis kommt.
Demnach müssen Kommunen Bundesgesetze auch dann vollziehen, wenn ihnen die finanziellen und personellen Mittel fehlen - notfalls bis zum Zusammenbruch, wie die Stadtverwaltung am Mittwoch mitteilte.
Das Gutachten eines Würzburger Jura-Professors kommt zu dem Schluss, dass Kommunen gegenüber dem Bund keinerlei Anspruch auf finanziellen Ausgleich haben. Selbst wenn der Bund immer neue Aufgaben mit Rechtsansprüchen beschließt, bleibe den Kommunen nur die Pflicht zur Umsetzung, ohne dass es eine Abhängigkeit zwischen Aufgabenübertragung und Finanzausstattung gebe.
Lediglich gegenüber den Ländern hätten Kommunen einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich, was bei der Umsetzung von Bundesrecht jedoch kaum vorkomme. Das Gutachten warnt davor, dass nur leistungsfähige Kommunen eine tragfähige Grundlage der Demokratie sein können und die Gesellschaft irreparablen Schaden nehme, wenn Kommunen ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen könnten.