Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir bezweifelt, dass der Bund Vergesellschaftungen per Gesetz verhindern darf. Er verweist auf fehlende Grundlagen im Grundgesetz und mögliche Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.
SPD kritisiert Dobrindts Pläne zur WohnungsvergellschaftungIn der SPD-Bundestagsfraktion gibt es Vorbehalte gegen die Pläne von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), mit einem sogenannten „Investitionsschutzgesetz“ die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin zu verhindern. Wenn Dobrindt Vergesellschaftungen tatsächlich verfassungskonform unterbinden wolle, dann solle er den regulären Weg gehen und das Grundgesetz ändern, sagte der Berichterstatter für Mietrecht, Hakan Demir, dem „Tagesspiegel“.Demir bezweifelt Grundlage im GrundgesetzDemir zufolge fehle für die konkreten Regelungen eine Grundlage im Grundgesetz. Dobrindt wolle die Entschädigung zwingend am Verkehrswert ausrichten, obwohl das Grundgesetz dies nicht ausdrücklich vorsehe.Auch eine Ultima-Ratio-Regelung sei in Artikel 15 des Grundgesetzes, der mögliche Vergesellschaftungen regelt, nicht vorgesehen. Dobrindt wisse, dass für eine Grundgesetzänderung keine Zweidrittelmehrheit vorhanden sei, sagte Demir.SPD-Politiker warnt vor Klage in KarlsruheDer SPD-Abgeordnete befürchtet, dass entsprechende Regelungen vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden könnten. Dobrindt versuche, über die konkurrierende Gesetzgebung ein bundesgesetzliches Verbot gegenüber den Ländern zu schaffen.Das stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sagte Demir. Ein Bundesgesetz dürfe nicht ausschließlich dazu dienen, Landesgesetzgeber von der Gesetzgebung auszuschließen.Eckpunkte für Berlin vorgelegtEin solches Vorgehen würde die Systematik der konkurrierenden Gesetzgebung infrage stellen, sagte der SPD-Politiker. Er könne jede Landesregierung in Berlin verstehen, die Karlsruhe anrufen würde, um ein solches Gesetz zu Fall zu bringen.Bundesinnenminister Dobrindt hatte am Sonntag erläutert, wie er mit dem von Schwarz-Rot verabredeten Investitionsschutzgesetz die von Linkspartei, Grünen und SPD in Berlin angestrebte Vergesellschaftung von rund 160.000 Wohnungen großer Immobilienkonzerne verhindern will. Zugleich legte sein Ministerium Eckpunkte für das geplante Gesetz vor.
Der Streit über das geplante Investitionsschutzgesetz berührt einen Grundkonflikt des deutschen Verfassungs- und Wohnungsrechts. Artikel 15 des Grundgesetzes eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Grund und Boden sowie Produktionsmittel zu Vergesellschaften und einer Gemeinwirtschaft zuzuführen. Die Vorschrift wurde bislang jedoch noch nicht praktisch umgesetzt.In Berlin zielt das Vorhaben auf große private Wohnungsunternehmen. Hintergrund ist der erfolgreiche Volksentscheid von 2021, der eine Vergesellschaftung großer Bestände verlangte. Eine Expertenkommission des Berliner Senats hielt eine Vergesellschaftung grundsätzlich für rechtlich möglich, verwies aber auf offene Fragen bei Verfahren und Entschädigung.Streit über BundeskompetenzDobrindts Eckpunkte sollen nach der dts-Meldung unter anderem eine zwingende Notwendigkeit und eine Entschädigung zum Verkehrswert festschreiben. Demir stellt dagegen infrage, ob der Bund über die konkurrierende Gesetzgebung ein allgemeines Verbot schaffen darf. Damit geht es nicht nur um die Berliner Wohnungsfrage, sondern auch um die Reichweite bundesgesetzlicher Vorgaben gegenüber den Ländern.Politisch dürfte das Vorhaben die Spannungen innerhalb der schwarz-roten Koalition verschärfen. Für Mieter, Wohnungseigentümer und Kommunen wäre entscheidend, ob ein Bundesgesetz künftige Vergesellschaftungsverfahren tatsächlich ausschließt oder lediglich zusätzliche Voraussetzungen definiert. Im Fall eines Beschlusses wären zudem verfassungsrechtliche Klagen zu erwarten.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene FragenDeutschlandfunk: „Investitionsschutzgesetz“ – Innenminister Dobrindt plant hohe Hürden für Vergesellschaftungen von Wohnungen (25.10.2026)Der Beitrag bestätigt die von Dobrindt vorgestellten Eckpunkte und hebt die geplante Voraussetzung einer „zwingenden Notwendigkeit“ hervor. Der Schwerpunkt liegt auf den zusätzlichen rechtlichen Hürden, während die innerkoalitionären Einwände in der dts-Meldung stärker im Vordergrund stehen.ZDF heute: Innenminister Dobrindt plant hohe Hürden für Wohnraum-Vergesellschaftung (25.10.2026)Das ZDF ordnet das Gesetzesvorhaben in die Berliner Pläne zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen ein. Damit setzt der Beitrag einen stärkeren Akzent auf den politischen Ausgangspunkt und die betroffenen Unternehmen.Übereinstimmend wird das Gesetz als Versuch eingeordnet, Vergesellschaftungen großer Wohnungsbestände deutlich zu erschweren. Offen bleibt insbesondere, ob die geplanten Regelungen einer verfassungsgerichtlichen Prüfung standhalten.