28.06.2025 - 00:00 Uhr

Pro Asyl will gegen Aussetzung des Familiennachzugs klagen

Die Flüchtlingsschutzorganisation Pro Asyl will nach der ersten erfolgreichen Klage gegen die Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Außengrenzen auch gegen die vom Bundestag am Freitag beschlossene Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus vor Gericht ziehen.

"Wir lassen das Gesetz rechtlich prüfen und würden Klagen dagegen unterstützen", sagte der Geschäftsführer Karl Kopp dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Denn es gelte in diesem Fall ein "Rückwirkungsverbot". "Es kann doch nicht sein, dass der Familiennachzug rückwirkend auch bei Menschen ausgesetzt wird, die in dem Glauben nach Deutschland geflohen sind, sie könnten ihre Familie nachholen." Kopp fügte mit Blick auf die Verabschiedung des Gesetzes hinzu: "Das ist ein sehr trauriger Tag. Denn wir reden faktisch über Zeiträume von fünf bis sechs Jahren, in denen Familien getrennt sind und kaputt gehen, weil sie im Herkunftsland nicht zusammengeführt werden können. Das ist inhuman, weil es Leid produziert und elende Bootsfahrten über die Ägäis zur Folge hat. Das ist auch integrationspolitisch ein fatales Signal." Die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, kritisierte das Gesetz ebenfalls. "Familien gehören zusammen - unabhängig von Herkunft und Status", sagte sie dem RND. "CDU, CSU und SPD nehmen mit ihrer Aussetzung des Familiennachzugs vielen Geflüchteten die Hoffnung auf ein Leben mit ihren Angehörigen. Dauerhafte Trennung von Familien erschwert die Integration." Die Abschaffung legaler Fluchtwege zwinge Menschen überdies auf lebensgefährliche Fluchtwege und in die Hände von Schleppern. Die Grünen-Politikerin sagte: "Statt Mauern zwischen Familien zu errichten, braucht es weiterhin geordnete Wege, um sie zu vereinen. Das ist ein Gebot der Menschlichkeit." Der Bundestag hatte am Freitag die Aussetzung des Familiennachzugs für Menschen mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus beschlossen. Der Stopp soll ab Inkrafttreten zunächst für zwei Jahre gelten. Ausnahmen sind nur in Härtefällen vorgesehen. Unter subsidiären Schutz fallen häufig Bürgerkriegsflüchtlinge.