08.10.2025 - 13:58 Uhr

Studie: Jobturbo für Ukrainer klarer Erfolg

Der sogenannte "Jobturbo", mit dem Geflüchtete insbesondere aus der Ukraine schneller in Arbeit kommen sollen, hat laut einer Untersuchung enorme Wirkung entfaltet.

Das geht aus einer Studie internationaler Spitzenforscher hervor, über die der "Spiegel" berichtet. Demnach hat der Strategiewechsel seit Oktober 2023 für 102.000 zusätzliche Arbeitsaufnahmen gesorgt, rund 58.000 entfallen auf Ukrainer, rund 44.000 auf Geflüchtete aus anderen Herkunftsländern. "Das sind tatsächlich zusätzliche Wechsel in den Arbeitsmarkt, also solche, die es ohne den Jobturbo nicht gegeben hätte", sagte Moritz Marbach vom University College London, einer der fünf Autoren, die über das Forschungsnetzwerk Immigration Policy Lab verbunden sind. Fast immer handelte es sich demnach um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, zudem blieben die Menschen dauerhaft in Arbeit. Der "Jobturbo" wirkte der Studie zufolge überdies in nahezu allen Altersgruppen, in allen Bundesländern, bei Niedrig- wie bei Hochqualifizierten. Überdies führte er nicht zu negativen Nebenwirkungen, etwa dass Qualifizierte in Billigjobs gedrückt werden. Seit 15 Jahren untersuche das Forschungsnetzwerk Bemühungen aus Regierungen in aller Welt, Zuwanderer zu integrieren, sagte Co-Autor Jens Hainmüller. "Noch nie haben wir derartig große Effekte gesehen wie beim Jobturbo." Die damalige Ampelregierung hatte mit dem "Jobturbo" im Herbst 2023 ihre Strategie geändert. Ukrainer werden seitdem häufiger in die Jobcenter geladen und schneller in Arbeit vermittelt, wo sie ihr Deutsch verbessern und parallel etwa in Online- oder Abendkursen weitere Qualifikation erwerben sollen sowie die Anerkennung ihrer heimischen Abschlüsse vorantreiben. Die schwarz-rote Bundesregierung ist jedoch dabei, den "Jobturbo" faktisch zu beenden. Ukrainer, die nach dem 31. März 2025 einreisen, sollen kein Bürgergeld mehr erhalten, sondern die Leistungen für Asylbewerber. Damit fielen diese Ukrainer aus der Zuständigkeit der Jobcenter. Sie können auch nicht mehr dazu verpflichtet werden, einen Job oder eine Qualifikation anzutreten oder überhaupt zu einem Beratungstermin zu erscheinen.