06.11.2026 - 00:00 Uhr

Bundeswehr gibt 724 Fälle sexuellen Fehlverhaltens weiter

Zwischen 2023 und 2025 leitete die Bundeswehr 724 Fälle möglichen sexuellen Fehlverhaltens an Staatsanwaltschaften weiter. Eine neue Dunkelfeldstudie soll das Ausmaß nicht erfasster Vorfälle beleuchten und kommende Woche im Verteidigungsausschuss vorgestellt werden.

Bundeswehr gibt 724 Fälle an Staatsanwaltschaften abDie Bundeswehr hat zwischen 2023 und 2025 insgesamt 724 Fälle möglichen sexuellen Fehlverhaltens an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben. Zusätzlich leitete die Bundeswehrdisziplinaranwaltschaft zwischen 2024 und 2026 insgesamt 452 Verfahren wegen sexuellen Fehlverhaltens ein.163 Disziplinarverfahren rechtskräftig abgeschlossenBis zum 4. November 2026 waren davon 163 Verfahren rechtskräftig abgeschlossen, in 84 Fällen durch Einstellung. Bei der Bildung einer gerichtlichen Disziplinarmaßnahme werden sämtliche zum Zeitpunkt der Entscheidung nachgewiesenen Pflichtverletzungen berücksichtigt.Sexuelles Fehlverhalten kann nach Angaben des Verteidigungsministeriums auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle einen Verstoß gegen soldatische Pflichten darstellen. In solchen Fällen ist ein gerichtliches Disziplinarverfahren möglich.Vorfälle an mehreren Standorten bekanntDie Bundeswehr verzeichnet seit Jahren eine wachsende Zahl von Meldungen über sexuelles Fehlverhalten. Größere öffentliche Aufmerksamkeit erhielten zuletzt die Fälle an den Standorten Zweibrücken in Rheinland-Pfalz und Weißenfels in Sachsen-Anhalt.Dunkelfeldstudie soll Gesamtbild liefernDas Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr gab angesichts dieser Entwicklung eine Dunkelfeldstudie in Auftrag. Dafür wurden alle Soldaten zu ihren persönlichen Erfahrungen befragt; laut Bericht ist die Untersuchung fertig.Verteidigungsminister Boris Pistorius will die Ergebnisse in der nächsten Sitzung des Bundestags-Verteidigungsausschusses am Mittwoch kommender Woche vorstellen. Zuvor soll die Truppe über die Resultate informiert werden. Die Zahlen zeigen zwei parallel laufende Reaktionswege der Bundeswehr. Sobald ein möglicher Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung strafrechtliche Relevanz haben kann, werden Fälle an Staatsanwaltschaften abgegeben. Daneben kann auch Verhalten unterhalb der Strafbarkeitsschwelle disziplinarrechtlich verfolgt werden, wenn es soldatische Pflichten verletzt.Die 452 seit 2024 eingeleiteten Verfahren der Bundeswehrdisziplinaranwaltschaft bilden deshalb nicht automatisch dieselbe Fallmenge wie die 724 Abgaben an die Justiz. Unterschiede können sich aus unterschiedlichen Zeiträumen, Prüfungsmaßstäben und Verfahrensständen ergeben. Dass von 163 rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren 84 eingestellt wurden, sagt zudem allein noch nichts über die Gründe der Einstellungen oder über parallel mögliche weitere Pflichtverletzungen aus.Studie soll Dunkelfeld sichtbar machenBesondere Bedeutung kommt der angekündigten Dunkelfeldstudie des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften zu. Sie soll nicht nur aktenkundige Fälle erfassen, sondern auch persönliche Erfahrungen der Soldaten abbilden. Damit kann sie Hinweise auf nicht gemeldetes Fehlverhalten, Wahrnehmungen innerhalb der Truppe und mögliche strukturelle Probleme liefern.Die jüngsten Vorgänge in Zweibrücken und Weißenfels erhöhen den politischen Druck auf Führung, Kontrolle und Prävention. Für die weitere Bewertung wird entscheidend sein, welche Ergebnisse die Studie dem Verteidigungsausschuss vorlegt und welche Konsequenzen daraus für Meldewege, Ausbildung von Vorgesetzten und den Umgang mit Betroffenen gezogen werden. Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragentagesschau: „Bundeswehr-Skandal in Weißenfels: Fünf Verdachtsfälle an Staatsanwaltschaft übergeben“ (04.11.2026)Der Beitrag ordnet den Standort Weißenfels als konkreten aktuellen Fall ein und berichtet über fünf an die Staatsanwaltschaft übergebene Verdachtsfälle. Im Mittelpunkt stehen mögliche sexualisierte Übergriffe, Drogenmissbrauch und die Prüfung eines möglichen Führungsversagens; offen bleibt die strafrechtliche Bewertung.Die Meldung bestätigt damit den in der dts-Nachricht genannten Standort, setzt aber einen engeren Schwerpunkt auf die dortigen Ermittlungen. Sie beschreibt zudem Maßnahmen gegen betroffene Soldaten und angekündigte Änderungen bei Auswahl und Kontrolle von Führungspersonal.Medienübergreifend steht damit die Verbindung zwischen einzelnen Standortfällen, strafrechtlicher Prüfung und struktureller Prävention im Vordergrund. Die angekündigte Dunkelfeldstudie soll darüber hinaus klären, wie groß das Problem jenseits bereits gemeldeter Fälle ist.