28.10.2026 - 14:16 Uhr

Elterngeld bleibt 14 Monate und steigt auf bis zu 1.900 Euro

Bundesfamilienministerin Karin Prien plant eine Reform des Elterngeldes mit stärkerer Beteiligung der Väter. Vorgesehen sind höhere Ersatzleistungen in reservierten Monaten sowie angehobene Mindest- und Höchstbeträge.

Elterngeld-Reform setzt auf 14 Monate und VäterbeteiligungDas Elterngeld soll nach Plänen von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) weiterhin bis zu 14 Monate gezahlt werden. Zugleich sieht die Reform höhere Leistungen in fest reservierten Monaten und eine stärkere Beteiligung der Väter vor.Das Familienministerium bestätigte die Eckdaten am Mittwoch in Berlin; ein Gesetzentwurf befindet sich nun in der regierungsinternen Abstimmung.4-6-4-Modell soll Eltern stärker einbindenNach dem geplanten Modell wären jeweils vier Monate für die Mutter und den Vater reserviert. Weitere sechs Monate könnten die Eltern frei untereinander aufteilen.In den reservierten Monaten soll die Einkommensersatzrate auf 80 Prozent des früheren Nettoeinkommens steigen. Für die frei aufteilbaren Monate sind 50 Prozent vorgesehen.Höhere Mindest- und Höchstbeträge geplantDer Mindestbetrag des Elterngeldes soll von 300 auf 330 Euro steigen. Der Höchstbetrag soll von 1.800 auf 1.900 Euro angehoben werden.Alleinerziehende sollen ebenfalls bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen können. Ursprünglich hatte das Ministerium wegen von Sparvorgaben eine Verkürzung der Bezugsdauer auf zwölf Monate erwogen.Ursprünglicher Entwurf sah kürzere Bezugsdauer vorIn der früheren Planung waren drei Monate Elterngeld für jeden Elternteil reserviert. Sechs weitere Monate sollten frei aufgeteilt werden.Mit dem nun vorgesehenen Modell bleibt die maximale Bezugsdauer unverändert, während die Verteilung der Monate und die Höhe der Ersatzleistung neu geordnet werden. Die geplante Reform verbindet eine längere maximale Bezugsdauer mit einer gezielteren Verteilung der Leistung. Das 4-6-4-Modell soll den bisherigen Anreiz verstärken, dass beide Elternteile Elternzeit nehmen. Vier Monate wären jeweils fest für Mutter und Vater vorgesehen, sechs Monate könnten die Eltern flexibel verteilen.Mehr Unterstützung in reservierten MonatenDie vorgesehene Einkommensersatzrate von 80 Prozent in den reservierten Monaten würde vor allem Eltern zugutekommen, die ihre Erwerbsarbeit zeitweise unterbrechen. Für die frei aufteilbaren Monate ist dagegen ein niedrigerer Ersatz von 50 Prozent geplant. Damit würde die Reform die Höhe der Leistung stärker an die gewünschte Aufteilung der Betreuungsarbeit koppeln.Auch die geplante Anhebung des Mindest- und Höchstbetrags würde die Leistung nominal verbessern. Der höhere Mindestbetrag könnte insbesondere Familien mit geringem Einkommen entlasten, während der höhere Höchstbetrag vor allem Haushalte mit höheren früheren Nettoeinkommen betrifft.Gesetzgebungsverfahren steht bevorDie Änderungen sind zunächst ein Gesetzentwurf in der regierungsinternen Abstimmung. Entscheidend werden deshalb die weitere Ressortabstimmung und das anschließende parlamentarische Verfahren. Für Familien bleibt bis zu einer endgültigen gesetzlichen Regelung offen, wann die neuen Regeln gelten und welche Übergangsbestimmungen vorgesehen werden.