Die Union macht ihre Zustimmung zur geplanten Einkommensteuerreform von einer praktikablen steuerlichen Wechselmöglichkeit für Personengesellschaften abhängig. Ohne eine solche Regelung sieht Fraktionsvize Mathias Middelberg keine Zustimmung zur Anhebung des Reichensteuersatzes.
Union knüpft Steuerreform an OptionsmodellDie Union droht der SPD mit einer erneuten Blockade der Steuerreform, falls die Bundesregierung kein praktikables Modell für Personengesellschaften vorlegt. Fraktionsvize Mathias Middelberg verlangt eine Möglichkeit, den Wechsel von der Einkommen- in die Körperschaftsteuer zu erleichtern.Reichensteuersatz soll steigenIm Reformprogramm von Union und SPD ist vorgesehen, den Reichensteuersatz von 45 auf 47 Prozent anzuheben. Gleichzeitig hat die Koalition bereits eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von 15 auf zehn Prozent beschlossen.Dadurch würden Unternehmen je nach Rechtsform künftig steuerlich um sieben Prozentpunkte unterschiedlich behandelt. „Ein so weites Auseinanderfallen der Besteuerung je nach Rechtsform des Unternehmens ist inakzeptabel“, sagte Middelberg dem „Handelsblatt“.Union wartet auf RegierungsvorschlagUnion und SPD hatten vereinbart, das sogenannte Optionsmodell praxistauglicher zu gestalten. Es soll Personengesellschaften ermöglichen, von der Einkommen- in die Körperschaftsteuer zu wechseln.Im Koalitionsbeschluss von Anfang Juli heißt es, die Bundesregierung werde „bis zum Herbst 2026“ eine „Verbesserung des Optionsmodells“ vorlegen. „Bislang liegt dafür leider noch immer kein Vorschlag vor“, kritisierte Middelberg. Ohne ein praktikables Optionsmodell könne es aus seiner Sicht keine Zustimmung zur geplanten Steueranhebung geben.
Der Streit betrifft zwei miteinander verknüpfte Elemente der geplanten Steuerpolitik. Einerseits soll der Einkommensteuersatz für sehr hohe Einkommen von 45 auf 47 Prozent steigen. Andererseits ist bereits eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von 15 auf zehn Prozent beschlossen. Dadurch würde die steuerliche Belastung von Unternehmen stärker davon abhängen, ob sie als Kapitalgesellschaft oder als Personengesellschaft organisiert sind.Optionsmodell als StreitpunktPersonengesellschaften können Gewinne grundsätzlich der Einkommensteuer unterwerfen. Das Optionsmodell soll ihnen ermöglichen, sich steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen und damit von der Körperschaftsteuer zu profitieren. Für betroffene Unternehmen ist entscheidend, ob dieser Wechsel rechtssicher, planbar und ohne unverhältnismäßige Zusatzbelastungen möglich ist.Die politische Bedeutung geht über die konkrete Tariffrage hinaus. Eine Zustimmung der Union zur Einkommensteuerreform könnte an die Ausgestaltung des Optionsmodells gekoppelt werden. Bleibt die angekündigte Vorlage aus, droht deshalb eine Verzögerung des gesamten Reformpakets. Für Unternehmen mit der Rechtsform einer Personengesellschaft sind insbesondere die späteren Umwandlungsregeln, Fristen und steuerlichen Folgen relevant.Steuerreform unter ZeitdruckDer im Koalitionsbeschluss genannte Termin „bis zum Herbst 2026“ erhöht den politischen Handlungsdruck. Die Auseinandersetzung zeigt zugleich, dass die Reform nicht nur die Belastung hoher Einkommen betrifft, sondern auch die Wettbewerbsbedingungen verschiedener Unternehmensformen neu ordnen könnte.