28.10.2026 - 05:10 Uhr

Informationsfreiheitsgesetz: BfDI stellt sich gegen Reformpläne

Der Bundesdatenschutzbeauftragte warnt vor erheblichen Einschränkungen des Zugangs zu staatlichen Informationen. Gespräche mit dem Bundesinnenministerium zur Reform haben bereits begonnen.

BfDI warnt vor Einschränkung der InformationsfreiheitDer Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann stellt sich gegen die Pläne der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz einzuschränken. Sein Sprecher Philipp Wilhelmstrop erklärte, es gebe keinen konkreten Anlass, das Auskunftsrecht für nicht natürliche Personen abzuschaffen.Auch ein pauschaler Nachweis berechtigter Interessen würde nach Einschätzung des BfDI das bisherige Regel-Ausnahme-Verhältnis umkehren und den voraussetzungslosen Zugang zu staatlichen Informationen beenden.Behörden könnten stärker belastet werdenEine solche Regelung würde nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten voraussichtlich erheblichen Prüfungsaufwand bei den auskunftspflichtigen Behörden verursachen. Sie entlaste die Verwaltung daher nicht, sondern erschwere den Zugang zu staatlichen Informationen.Grundsätzlich lehnt Hennemann eine Reform des IFG nicht ab. Präzisierungen und Anpassungen könnten erwogen werden, die derzeit geäußerten Pläne führten in ihrer Gesamtheit jedoch möglicherweise zu einer weitreichenden Beschränkung der seit 20 Jahren bestehenden Informationsfreiheit auf Bundesebene.BfDI fordert mehr VeröffentlichungspflichtenStatt den Zugang nachträglich zu begrenzen, spricht sich der Bundesdatenschutzbeauftragte für mehr proaktive Veröffentlichungspflichten der Behörden aus. Das entspreche auch dem Koalitionsvorhaben, Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung sowie eine Kultur der Datennutzung und des Datenteilens voranzutreiben.Nach Angaben der in Bonn ansässigen Behörde gibt es inzwischen Gespräche mit dem Bundesinnenministerium. Zunächst solle ein gemeinsames Lageverständnis zur geplanten Reform entwickelt werden.Koalition plant umfassenden UmbauUnion und SPD hatten Anfang Juli konkrete Pläne für einen umfassenden Umbau des Informationsfreiheitsgesetzes vorgestellt. Bürgerrechtler und Journalisten reagierten darauf mit Entsetzen.Nach dem Koalitionsbeschluss soll der Zugang künftig auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse konzentriert werden, sofern diese Informationen nicht über andere Regelungen erhalten können. Zudem wollen die Regierungsparteien den bisherigen Kostendeckel von maximal 500 Euro abschaffen und die IFG-Gebühren am Kostendeckungsprinzip ausrichten.Die Änderungen sollen laut Koalitionsbeschluss in Abstimmung mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten erfolgen. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt auf Bundesebene seit 2006 grundsätzlich Zugang zu amtlichen Informationen, ohne dass Antragsteller ein besonderes persönliches Interesse nachweisen müssen. Diese Konstruktion soll Behördenkontrolle und journalistische Recherche ermöglichen und gilt zugleich als Instrument für mehr Transparenz staatlichen Handelns.Die von Union und SPD geplanten Änderungen würden nach dem vorliegenden Koalitionsbeschluss den Zugang stärker auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse konzentrieren. Zusätzlich steht eine Anpassung des Gebührenmodells im Raum. Für Antragsteller könnte das höhere Hürden und weniger Rechtssicherheit bedeuten; für Behörden wäre einzelfallbezogene Interessenprüfung statt pauschaler Bearbeitung zu erwarten.Transparenz und VerwaltungsaufwandDer Einwand des Bundesdatenschutzbeauftragten zielt deshalb auf einen möglichen Zielkonflikt: Eine Einschränkung des Anspruchs könnte zwar missbräuchliche oder umfangreiche Anfragen begrenzen, zugleich aber zusätzliche Prüfungen auslösen. Proaktive Veröffentlichungspflichten könnten den Zugang zu häufig nachgefragten Informationen erleichtern und Anträge reduzieren, setzen jedoch klare Standards, geeignete digitale Verfahren und ausreichende Ressourcen voraus.Die laufenden Gespräche zwischen dem BfDI und dem Bundesinnenministerium markieren den nächsten politischen Schritt. Entscheidend wird sein, ob eine Reform den voraussetzungslosen Zugang beibehält, Ausnahmen präzise begrenzt und Transparenzpflichten verbindlich ausbaut.