04.11.2026 - 01:37 Uhr

Sexualstrafrecht: Hubig plant „Nur Ja heißt Ja“ noch 2026

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will nach der Reform von 2016 erneut das Sexualstrafrecht ändern. Ein weiterer Gesetzentwurf zur Zustimmung bei sexuellen Handlungen soll noch in diesem Jahr den Regierungsfraktionen vorgelegt werden.

Hubig plant Zustimmungslösung im SexualstrafrechtBundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das deutsche Sexualstrafrecht zehn Jahre nach Einführung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ auf das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ umstellen. Einen entsprechenden weiteren Gesetzentwurf will sie noch in diesem Jahr den Regierungsfraktionen vorlegen.Schweigendes Verhalten soll nicht als Zustimmung geltenHubig sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, sexuelle Handlungen müssten einvernehmlich sein und dies müsse sich im Gesetz widerspiegeln. Sie verwies auf Fälle, in denen Betroffene ihren entgegenstehenden Willen nicht äußern könnten, etwa bei einer Schockstarre.Nach ihrer Auffassung kann auch dann eine strafwürdige Vergewaltigung vorliegen. Schweigen bedeute keine Zustimmung.Weitere Verschärfung folgt auf ersten EntwurfErst am Montag hatte Hubig einen Gesetzentwurf mit Anpassungen am Vergewaltigungstatbestand vorgelegt. Der nun angekündigte Vorschlag soll eine Regelung nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ enthalten.In der Koalition aus Union und SPD besteht laut Hubig bereits Einigkeit über eine entsprechende Regelung für Minderjährige. Die Ministerin will nach eigenen Angaben keine unterschiedlichen Altersgrenzen anwenden, sondern das Prinzip auch auf Erwachsene erstrecken.Politischer Fokus auf GewaltschutzHubig sagte, sie sehe für den Schritt bereits viel Unterstützung. Beim Gewaltschutz bewege sich politisch derzeit viel; als Regierung müsse man in diesem Bereich viel erreichen.Die Ministerin betonte zugleich, Gewalt sei kein Schicksal, das Frauen hinnehmen müssten. Der Vorstoß erweitert damit die laufende Reform des Sexualstrafrechts um eine grundsätzliche Debatte über Zustimmung und sexuelle Selbstbestimmung. Die geplante Umstellung auf das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ würde den rechtlichen Anknüpfungspunkt des Sexualstrafrechts verändern. Nach dem seit November 2016 geltenden Grundsatz „Nein heißt Nein“ steht bislang der erkennbare entgegenstehende Wille der betroffenen Person im Mittelpunkt.Hubig begründet den nächsten Reformschritt mit Situationen, in denen Betroffene ihren Widerstand nicht äußern können. Dazu zählt insbesondere eine Schockstarre. Der geplante Ansatz würde stärker betonen, dass sexuelle Handlungen eine Zustimmung voraussetzen und Schweigen nicht als Einverständnis gewertet werden darf.Reform im laufenden GesetzgebungsverfahrenDas Vorhaben ist Teil einer bereits laufenden Verschärfung des Sexualstrafrechts. Ein am 2. November vorgestellter Entwurf sieht unter anderem höhere Mindeststrafen für Gruppenvergewaltigungen und bestimmte gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe, längere Verjährungsfristen sowie einen neuen Straftatbestand für bestimmte verbale und nonverbale sexuelle Belästigungen vor.Für die praktische Bedeutung wird entscheidend sein, wie Zustimmung, fehlende Äußerungsfähigkeit und Beweisanforderungen gesetzlich gefasst werden. Der Entwurf muss außerdem das weitere Verfahren mit Stellungnahmen der Länder und Verbände sowie die Beratung in Bundesregierung und Bundestag durchlaufen.Bedeutung für Betroffene und BeschuldigteFür Betroffene könnte eine ausdrückliche Zustimmungsregel den Schutz in Fällen stärken, in denen Gegenwehr aus Angst, Erstarrung oder Abhängigkeit ausbleibt. Zugleich muss die Norm hinreichend klar bestimmen, welche Handlungen strafbar sind und wie Gerichte die Umstände einer behaupteten Tat bewerten.Die Debatte verbindet damit zwei Ziele: einen besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und rechtsstaatlich eindeutige Voraussetzungen für Strafbarkeit. Politisch knüpft Hubig den Vorstoß zudem an eine bereits bestehende Einigung der Koalition für Minderjährige und will eine entsprechende Regelung auch für Erwachsene schaffen. Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragentagesschau: „Hubig legt Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts vor“ (02.11.2026)Der Beitrag ordnet den angekündigten Schritt in den am 2. November vorgelegten Entwurf ein. Im Mittelpunkt stehen dort höhere Mindeststrafen, längere Verjährungsfristen und ein neuer Tatbestand für sexuelle Belästigung; die geplante Zustimmungsregel wird als weiterer Reformschritt ergänzt.taz: „Verschärfung des Sexualstrafrechts: Es geht nicht um verunglückte Komplimente“ (02.11.2026)Der Kommentar bewertet vor allem die geplante Strafbarkeit sexueller Belästigung durch Worte und Gesten. Er hebt hervor, dass die vorgesehene Regelung auf einschüchternde oder bedrängende Äußerungen zielt, und verbindet dies mit der Erwartung einer späteren Einführung des Prinzips „Ja heißt Ja“.Beide Beiträge verorten Hubigs Ankündigung in einer umfassenderen Reform des Sexualstrafrechts. Unterschiedliche Schwerpunkte ergeben sich bei der Bewertung des Entwurfs zur Belästigung; die konkrete Ausgestaltung der Zustimmungsregel bleibt ein zentraler nächster Schritt.