03.11.2026 - 14:20 Uhr

Führerscheinreform: Bundestag plant strengere Regeln für Laienausbildung

Bundestagsabgeordnete wollen die geplante Führerscheinreform an mehreren Punkten nachschärfen. Im Mittelpunkt stehen Sicherheitsvorgaben für private Fahrpraxis, Schutz vor Belästigungen und Änderungen bei Preisangaben und Prüfungen.

Bundestag plant neue Regeln für private FahrpraxisBundestagsabgeordnete fordern umfassende Änderungen an der Führerscheinreform und wollen dabei das Niveau der Verkehrssicherheit sichern. Ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag sollen am Donnerstag vom Verkehrsausschuss verabschiedet und anschließend vom Deutschen Bundestag beschlossen werden.Laienausbildung soll kontrolliert startenDie Bundesländer sollen die Voraussetzungen für eine umstrittene Laienausbildung schaffen. Sie soll Fahrten mit Nicht-Fahrlehrern unter engen Bedingungen ermöglichen.Vorgesehene Fahrpraxisanleiter dürften diese Aufgabe nur übernehmen, wenn sie gemeinsam mit dem Teilnehmer in einer Fahrschule theoretisch und praktisch in den Erwerb von Fahrpraxis unter Anleitung eingewiesen wurden. Zusätzlich ist eine Evaluierung der Laienausbildung vorgesehen.Schutz vor Belästigungen festgeschriebenDie Anträge sehen außerdem einen ausdrücklichen Schutz der Fahrschüler vor sexuellen Übergriffen vor. Fahrlehrer sollen die Würde und Persönlichkeit der Fahrschüler achten und einen respektvollen, diskriminierungs- und belästigungsfreien Umgang sicherstellen.Damit soll klargestellt werden, dass jede Form von Belästigung mit einer ordnungsgemäßen Fahrschulausbildung unvereinbar ist.Preisvergleich soll genauer werdenAuch die Transparenzpflichten für Fahrschulen sollen sich ändern. Preise sollen getrennt nach Hauptstelle und einzelnen Zweigstellen im Transparenzregister erscheinen, weil die bisherigen Angaben wegen unterschiedlicher Preise als heterogen gelten.Die geplanten Regeln zur Veröffentlichung von Bestehensquoten sollen dagegen gestrichen werden.Weitere Forderungen betreffen FührerscheinklassenDer Entschließungsantrag fordert darüber hinaus Vereinfachungen bei der Verknüpfung verschiedener Führerscheinklassen. Bei der Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten soll die bisherige Besitzdauer der Klasse B erhalten bleiben.Gegenüber der Europäischen Kommission soll sich die Bundesregierung außerdem für begleitetes Fahren ab 16 Jahren und für Fahrerlaubnisprüfungen durch weitere geeignete Prüforganisationen einsetzen. Die geplante Reform reagiert auf mehrere strukturelle Probleme der Führerscheinausbildung: hohe Kosten, unterschiedliche Preisangaben und den Wunsch nach flexibleren Ausbildungswegen. Der Ansatz, Fahrpraxis unter engen Bedingungen auch mit dafür eingewiesenen Nicht-Fahrlehrern zu ermöglichen, soll die praktische Ausbildung ergänzen, verschiebt aber zugleich Verantwortung außerhalb der klassischen Fahrschule.Für die Verkehrssicherheit kommt es deshalb entscheidend auf klare Voraussetzungen, dokumentierte Einweisungen und eine spätere Bewertung der Laienausbildung an. Eine Evaluierung kann zeigen, ob der neue Weg tatsächlich zusätzliche Übung ermöglicht, ohne Ausbildungsqualität und Kontrolle zu schwächen. Die im Antrag verlangte gemeinsame Einweisung in der Fahrschule zielt darauf, Mindeststandards vor dem begleiteten Praxiserwerb festzulegen.Mehr Transparenz und Schutz in FahrschulenDie vorgesehenen Regeln betreffen nicht nur die Fahrpraxis. Fahrschulen sollen Preise getrennt nach Haupt- und Zweigstellen ausweisen, damit Fahrschüler regionale Unterschiede besser vergleichen können. Der geplante Verzicht auf veröffentlichte Bestehensquoten deutet zugleich auf die Schwierigkeit hin, Prüfungsergebnisse fair zu bewerten, wenn Ausbildungsangebote, Prüfungsorte und Schülerstrukturen voneinander abweichen.Mit dem Schutz vor Belästigungen wird außerdem ein verbindlicher Rahmen für das Verhältnis zwischen Fahrlehrern und Fahrschülern formuliert. Die weiteren Forderungen zu Führerscheinklassen, Drittstaaten-Umschreibungen, begleitetem Fahren ab 16 und zusätzlichen Prüforganisationen würden die Reform über die praktische Ausbildung hinaus auf Zugang, Anerkennung und Prüfung ausweiten.